Am 24. November ist das Sonderprogramm "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug" gestartet: Ab 10 Uhr können online beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Vereinbarungen für das Sonderprogramm gebucht werden. Anfang Dezember sollen bereits die ersten Bundesfreiwilligen des Sonderprogramms in den Einsatzstellen begrüßt werden.
Parallel dazu starten auch die Bundesfreiwilligendienst-Zentralstellen aus dem sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich mit der Vergabe ihrer Kontingente des Sonderprogramms "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug".
Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) künftig neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen des Regelformats bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung. Dafür stehen im Bundeshaushalt ab 2016 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro bereit. Das Sonderprogramm "BFD mit Flüchtlingsbezug" ist durch eine Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (§ 18 BFDG) ermöglicht worden und bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
Flüchtlinge bei der Integration tatkräftig unterstützen
"Im Hinblick auf den Zuzug der vielen von Krieg und Terror bedrohten Flüchtlinge in unser Land ist es wichtig, dass wir die Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig unterstützen. Der neue Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Stärkung unserer Willkommenskultur. Damit unterstützen wir das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen, die bei uns ein neues Zuhause finden wollen", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Bis zu 10.000 zusätzliche BFD-Plätze
Die bis zu 10.000 zusätzlichen BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug stehen deshalb außer für deutsche Freiwillige auch offen für Asylberechtigte sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Bei einem BFD-Einsatz von Flüchtlingen sind bei Bedarf Intensivsprachkurse von 4 Wochen zu Dienstbeginn vorgesehen sowie einsatzbegleitende Maßnahmen zur Erlangung beziehungsweise Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse möglich.
Der Flüchtlingsbezug muss beim Abschluss einer BFD-Vereinbarung im Sonderprogramm begründet werden. Dabei stehen folgende Kategorien zur Auswahl:
- Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (zum Beispiel in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften)
- Die unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (zum Beispiel als Integrationslotsinnen- und Integrationslotsen, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer)
- Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (zum Beispiel Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate)
- Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (zum Beispiel Sport, Kultur, Jugendarbeit)
- Die Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (zum Beispiel Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern)
- Die oder der Freiwillige sind selber Flüchtling im Sinne des Sonderprogramms
Die bis zu 10.000 BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug werden hälftig von der Zentralstelle BAFzA, der die meisten kommunalen Einsatzstellen angegliedert sind, und den verbandlichen Zentralstellen administriert. Das BAFzA-Kontingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach dem "Königsteiner Schlüssel" auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. An diesem Proporz sollen sich auch die verbandlichen Zentralstellen bei der regionalen Unterverteilung ihrer Plätze orientieren.