Inklusion bedeutet, die gleichberechtigte Teilhabe eines jeden Menschen am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Und zwar vom frühen Lebensbeginn an bis ins hohe Lebensalter, unabhängig vom Grad eines eventuellen Hilfebedarfs. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nimmt hierbei die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in den Blick, vor allem Kinder und Jugendliche, Familien, Frauen und ältere Menschen.
Die Achtung der Würde jedes Menschen und die Gewährleistung von Teilhabe sind Grundvoraussetzungen, um die Menschenrechte aller zu sichern. Die Förderung von Chancengleichheit sowie eine Gleichbehandlung aller Menschen gelten als Voraussetzungen für die Sicherstellung der Teilhabe behinderter Menschen. Daher verbietet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 3 Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung.
Schätzungsweise 650 Millionen Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2001 beschlossen, dass Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden sollen. Am 3. Mai 2008 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK) in Kraft. In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 verbindlich. Die UN-BRK schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen. Dazu greift sie auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen zurück und formuliert zentrale Bestimmungen dieser Dokumente für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.
Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Zur konkreten Umsetzung der UN-BRK hat die Bundesregierung unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet, der die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in einer Gesamtstrategie zusammenfasst. Derzeit befindet sich bereits die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) in der Umsetzung und trägt dazu bei, Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip durchzusetzen. Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und ist als dynamisches Instrument zu verstehen, denn seine Maßnahmen werden regelmäßig fortgeschrieben. Die Ziele Teilhabe, Selbstbestimmung und vollständige Gleichstellung werden durch unterschiedliche Maßnahmen gefördert, um alle Menschen zu befähigen, ihr Leben selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen führen zu können. Das Bundesfamilienministerium hat, neben dem für Inklusion federführend zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dabei die meisten Maßnahmen in Umsetzung.
Zu den Maßnahmen des Bundesfamilienministeriums gehört beispielsweise das Familienportal, auf welchem alle relevanten Informationen zu staatlichen Familienleistungen, gesetzlichen Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten gebündelt sind. Es orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien, darunter befindet sich auch die Lebenslage "Leben mit Behinderung". Daneben fördert das Bundesfamilienministerium das Projekt "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Kontext Intersektionalität, Sexismus, Ableismus und Gewaltschutz" des Vereins Weibernetz. Durch die Förderung des Projektes werden neue Impulse gesetzt, um die Lebenssituation von Frauen mit Beeinträchtigungen zu verbessern. Eine weitere Maßnahme des Bundesfamilienministeriums ist die beauftragte Studie zu Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und in Einrichtungen. Die Abschlussberichte enthalten die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Befragungen sowie Handlungsempfehlungen und Beispiele guter Praxis zur Verbesserung des Gewaltschutzes.
Die bisherigen Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK zeigen, dass Deutschland auf einem guten Weg zu mehr Inklusion ist. Wichtige Rechtsetzungsvorhaben, wie das Bundesteilhabegesetz, das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz oder die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, wurden verabschiedet.
Mit der Bundesinitiative Barrierefreiheit sind alle Vorhaben der Bundesregierung aus dem laufenden Koalitionsvertrag unter einem Dach gebündelt, um deren Umsetzung gemeinsam und ressortübergreifend voranzubringen.