Das Pflegeberufegesetz führt die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen. Am 1. Januar 2020 ist die Pflegeausbildung zur Pflegefachperson gestartet. Sie ermöglicht es, in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten.
Damit werden die Ausbildungsbedingungen verbessert und die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege wird gesteigert. Für die Ausbildung muss nun kein Schulgeld mehr bezahlt werden, die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Außerdem ist eine Ausbildung an einer Hochschule mit Bachelor-Niveau möglich. Damit wird die Pflegeausbildung attraktiver und neue Zielgruppen werden für die Pflege angesprochen.
Aufwertung des Berufsfeldes
Mit dem Pflegeberufegesetz werden erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten festgelegt, die nur den Pflegefachpersonen vorbehalten sind. Der Pflegeberuf wird durch zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten aufgewertet. Zum ersten Mal ist auch langfristig eine verbindliche Regelung vorgesehen, die Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen vollständig zu finanzieren.
Struktur der beruflichen Ausbildung
Alle Auszubildenden starten mit dem Berufsziel "Pflegefachperson". Das ist im Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung festgelegt. Neben dem generalistischen Berufsabschluss nach drei Jahren in Vollzeitform beziehungsweise bis zu fünf Jahren in Teilzeitform können Auszubildende auch einen gesonderten Abschluss erlangen - als "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger", als "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" beziehungsweise "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin". Die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Ausbildung einen gesonderten Abschluss zu wählen, haben die Auszubildenden, die zu Beginn ihrer Ausbildung einen Vertiefungseinsatz in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gewählt haben.
Einführung eines Pflegestudiums
Mit dem Pflegeberufegesetz wird ein Pflegestudium zur unmittelbaren Berufsqualifizierung mit erweitertem Ausbildungsziel eingeführt. Die Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" wird in Verbindung mit dem akademischen Grad (zum Beispiel "B.Sc.") geführt. Die mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz eingeführte Ausbildungsvergütung für Studierende erhöht die Attraktivität einer hochschulischen Pflegeausbildung zusätzlich.
Fachkommission nach Pflegeberufegesetz (PflBG)
Die Fachkommission nach § 53 PflBG hat die wichtige Aufgabe, Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Die Fachkommission wird durch BMFSFJ und BMG jeweils für die Dauer von fünf Jahren im Benehmen mit den Ländern eingesetzt und besteht aus bis zu elf pflegefachlich, pflegepädagogisch und pflegewissenschaftlich ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Mit Wirkung zum 01.Oktober 2024 wurden die Mitglieder der zweiten Fachkommission berufen. Weiterführende Informationen zur Fachkommission, ihren Mitgliedern und der Geschäftsstelle beim Bundesinstitut für Berufsbildung finden Sie hier.
Informationen zur neuen Ausbildung
Die Rahmenpläne für die Pflegeausbildungen sind hier abrufbar.
Informationen zu den neuen Pflegeausbildungen finden Interessierte unter pflegeausbildung.net.
Für Fragen rund um die Pflegeausbildung kann das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) kontaktiert werden.