Umsetzung der Maßnahmen Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"

Logo Aufholpaket Das Förderprogramm für Kinder, Jugend und Familien
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Kinder und Jugendliche sollen nach der Corona-Pandemie schnell wieder Versäumtes aufholen und nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben: Sie sollen Zeit haben für Freunde, Sport und Freizeit und die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien jetzt brauchen.

Deshalb hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. In diesem Rahmen schafft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit rund einer Milliarde Euro Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Milliarde Euro dabei, Lernrückstände mit zusätzlichen Förderangeboten aufzuholen.

Ein Teil der Maßnahmen wird durch die Bundesländer umgesetzt. Zur Finanzierung überlässt der Bund den Ländern einen zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 1,29 Milliarden Euro. Die Länder verpflichten sich im Gegenzug, die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde unterzeichnet.

Kapitelüberschrift "Frühkindliche Bildung fördern"

Viele Kinder konnten seit Beginn der Corona-Pandemie nur unregelmäßig Angebote der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung nutzen. Damit die Pandemie nicht lange nachwirkt und sich Ungleichheiten nicht verfestigen, werden unterstützende Angebote ausgebaut.

1. Sprach-Kitas

Mit dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas - Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" fördert das Bundesfamilienministerium sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung. Es richtet sich vor allem an Einrichtungen, die von einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden und die sich zumeist an sozialen Brennpunkten befinden. Das Bundesprogramm wird bis Ende 2022 um 100 Millionen Euro aufgestockt.

Umsetzung

Es werden bis zu 1000 neue zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas gefördert. Die Programmaufstockung ist unter den Trägern auf hohe Resonanz gestoßen. Mehr als 900 Stellen sind bereits bewilligt.

Bestehende und neue Sprach-Kitas erhalten außerdem einen "Aufholzuschuss" für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung durch "Kita-Helfer" sowie einen "Digitalisierungszuschuss" für die Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der Bildung.

2. Bundesstiftung Frühe Hilfen

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern bis drei Jahre. Frühe Hilfen sind für die Familien kostenfrei und ohne Antrag erhältlich und richten sich insbesondere an Familien in belasteten Lebenslagen. Durch das Aufholpaket werden die längerfristige Begleitung von Familien beispielsweise durch Familienhebammen ausgebaut sowie die Angebote, die besonders schnell bei den Familien ankommen. Dazu gehören Familienpaten und Lotsinnen, digitale Beratungsangebote, mobile Frühe Hilfen und Eltern-Kind-Treffs. Die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen werden um 50 Millionen Euro zusätzlich bis Ende 2022 aufgestockt.

Umsetzung

Die Bundesländer können seit Anfang Juli 2021 bei der Bundesstiftung Frühe Hilfen weitere Mittel beantragen und zusätzliche Angebote umsetzen.

Kapitelüberschrift "Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermöglichen"

Durch die Corona-Pandemie hatten junge Menschen weniger Möglichkeiten, zusammenzukommen, Sport zu treiben sich miteinander auszutauschen oder gemeinsam etwas zu erleben: Denn lange Zeit waren weder Freizeitaktivitäten, noch Sport, Musik oder Angebote der Jugendbildung möglich. Und Familien sind an ihre Belastungsgrenze gestoßen und brauchen Hilfe und Erholungsangebote, um wieder Kraft zu tanken.

1. Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes

Es wird beispielsweise zusätzliche Angebote im Bereich des Sports durch die Deutsche Sportjugend, bei der musikalischen und künstlerischen Bildung durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, den Verband deutscher Musikschulen und den Bundesverband der Jugendkunstschulen geben. Auch Jugendverbände wie die Pfadfinder, die Jugendfeuerwehr oder die Naturfreunde genauso wie die Jugendbildungsstätten werden bei zusätzlichen Angeboten unterstützt.

Umsetzung

Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe können seit Juli Anträge über ihre bundeszentralen Verbände oder die Zentralstellen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) an das Bundesjugendministerium stellen. Weitere Informationen enthält ein Merkblatt des Bundesjugendministeriums.

2. Familienferienstätten

Familien mit kleineren und mittleren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung können kostengünstig eine "Corona-Auszeit" in Familienerholungseinrichtungen machen. Dazu zählen gemeinnützige Familienferienstätten und andere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Einrichtungen. Die Familien zahlen dort in diesem und im nächsten Jahr für eine Woche Urlaub nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Umsetzung

Familien können seit September 2021 den vergünstigten Familienurlaub bei den Familienerholungseinrichtungen buchen. Eine Übersicht der teilnehmenden Häuser finden Familien hier.

3. Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern

Der Bund stellt den Ländern 70 Millionen Euro zur Verfügung, um zusätzliche Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die im Juli 2021 in Kraft getreten ist. Dazu wurden Bund-Länder-Vereinbarungen abgeschlossen. Die Länder wollen die Mittel beispielsweise für günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten, Angebote auf pädagogisch betreuten Spielplätzen, Bewegungsprogramme auf Sportplätzen, den internationalen Jugendaustausch und vieles mehr einsetzen.

Umsetzung

Die Länder setzen die Mittel seit den Sommerferien 2021 ein. Weitere Informationen sind über die Länder erhältlich.

4. Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine sollen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien für mehr soziales Miteinander und Engagement, Bewegung, Gesundheit und Bildung machen können. Dafür werden der Stiftung für Engagement und Ehrenamt 30 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Umsetzung

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat das Förderprogramm "ZukunftsMUT" mit drei Handlungsfeldern zur Förderung vor allem ehrenamtlich getragener Projekte aufgelegt, um junge Menschen und Familien zu unterstützen. Anträge zur Förderung des Engagements für Kinder und Jugendliche in ländlichen Regionen sowie zur Förderung von Innovationen in Stadt und Land konnten bis Ende September 2021 bei der Stiftung gestellt werden. Darüber hinaus sind noch weitere Antragsrunden auch zur Unterstützung bei der Verbreitung bereits entwickelter innovativer Maßnahmen in 2022 geplant. Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier.

5. Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Im Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander" fördert das Bundesfamilienministerium bundesweit rund 530 Mehrgenerationenhäuser. Im Rahmen des Aufholpakets wird das Bundesprogramm um zehn Millionen Euro aufgestockt, um mithilfe der Mehrgenerationenhäuser (MGH) Kinder und Jugendliche bei der Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen und der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen zu unterstützen.

Umsetzung

Im Projekt "MGH - gemeinsam und engagiert mit Kindern und Jugendlichen" können die Mehrgenerationenhäuser für die Umsetzung entsprechender Angebote nach erfolgreichem Antrag jeweils eine zusätzliche Förderung von bis zu 15.000 Euro im Jahr 2021 und bis zu 20.000 Euro im Jahr 2022 erhalten. Darüber hinaus werden alle im Bundesprogramm geförderten MGH während der gesamten Projektlaufzeit fachlich unterstützt. Rund 300 Mehrgenerationenhäuser nahmen 2021 aktiv an diesem Projekt teil und setzten zusätzliche Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien um. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Mehrgenerationenhäuser.

6. Kinderfreizeitbonus

Den Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Er kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Umsetzung

Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Lediglich Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe stellen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse. Der Kinderfreizeitbonus wird seit August 2021 und getrennt von der jeweiligen Leistung (zum Beispiel SGB II) ausgezahlt.

7. Vereinfachte Lernförderung

Die Lernförderung für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket soll leichter zugänglich werden.

Umsetzung

Der gesonderte Antrag für Lernförderung entfällt bis zum Ende des Jahres 2023.

Kapitelüberschrift: "Aktion Zukunft - Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen"

Die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden. Dabei helfen Mentorinnen und Mentoren, die junge Menschen in Sommercamps und an Schulen unterstützen. Darüber hinaus sollen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Freiwilligendienstleistende zum Einsatz kommen.

1. Deutsche Kinder- und Jugendstiftung

Über das Programm "AUF!leben - Zukunft ist jetzt" fördert die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung außerunterrichtliche Projekte und Angebote zur Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort. Die Angebote richten sich bundesweit an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen und umfassen zum Beispiel Coaching und Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren, Gemeinschaftserleben und Mitgestaltung für junge Menschen, zusätzliche Angebote in Kitas sowie Gesundheit, Sport und Bewegung im Rahmen von Sportvereinen. Dafür werden der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Umsetzung

Seit September 2021 konnten gemeinnützige Organisationen sowie Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge für den Zukunftsfonds stellen. Aufgrund der Vielzahl an bereits eingereichten Projektanträgen für 2022 stehen aktuell keine Fördermittel für neue Anträge mehr zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es auf der Website zum Programm "AUF!leben - Zukunft ist jetzt".

2. Engagement von Bundesfreiwilligendienstleistenden

Um Kinder und Jugendliche vor Ort besser zu unterstützen, können Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ab sofort einfacher und schneller Hilfe durch Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten.

Umsetzung

Wer einen Bundesfreiwilligendienstleistenden bei sich an einer Schule oder in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe einsetzen möchte, kann jetzt einfacher und schneller einen Antrag dafür stellen. Das Zulassungsverfahren wurde stark vereinfacht, sodass Anträge sofort und zügig bearbeitet werden können. Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden hier weitere Informationen: www.bundesfreiwilligendienst.de.

3. Zusätzliche Sozialarbeit und Freiwillige an Schulen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe

Damit Kinder und Jugendliche in den Schulen individuelle Unterstützung erhalten, bieten die Länder vielfältige Aktivitäten an, die vor Ort mit Hilfe der kommunalen und freien Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit und Freiwilligendienstleistenden umgesetzt werden. Beispiele dafür sind mobile Jugendhilfe-Teams, intensivere Beratung am Übergang von einer Schulform in die nächste, mehr psychosoziale Beratung an Schulen, Coaching von Eltern und Kindern bei Krisen zu Hause oder der Einsatz von zusätzlichen Freiwilligen über die Freiwilligendienste der Länder.

Umsetzung

Der Bund stellt den Ländern 220 Millionen Euro über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende an Schulen zur Verfügung. Dazu wurden Bund-Länder-Vereinbarungen abgeschlossen, in denen die Länder darlegen, wofür sie das Geld ausgeben wollen. Informationen über die Höhe der Mittel für Schulsozialarbeit sind bei den Ländern erhältlich.