Das Projekt "Kindeswohl und Umgangsrecht" ist im November 2015 gestartet. Ziel der Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums war und ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich die Umgangsgestaltung im Falle der Trennung oder Scheidung der Eltern auf das Kindeswohl auswirkt. Es sollte herausgefunden werden, wie der Umgang gestaltet werden kann, damit er dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Damit hat die Studie eine hohe gesellschaftliche und politische Relevanz.
Die Arbeiten an der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" mussten nunmehr aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgesetzt werden. Grund dafür ist ein am 22. Februar 2021 beim Bundesfamilienministerium eingegangener Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Das Bundesfamilienministerium wird den Bescheid gerichtlich überprüfen lassen. Das entsprechende Schreiben ist dem Verwaltungsgericht Köln am 18. März 2021 übermittelt worden. Ob die Erkenntnisse aus den Daten für die Finalisierung und Veröffentlichung der Studie genutzt werden dürfen, muss nun gerichtlich geklärt werden.