Gute-KiTa-Gesetz Bericht verdeutlicht Fortschritte in der Kindertagesbetreuung

Umkleide in einer Kindertagesstätte, im Vordergrund Gummistiefel
Der Gute-KiTa-Bericht 2020 zeigt die Fortschritte bei Qualität und Teilhabe in der Kindestagesbetreuung auf © Imo/photothek.net

Das Bundesfamilienministerium hat am 18. Dezember den Gute-KiTa-Bericht 2020 veröffentlicht. Es ist der erste Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz werden die Bundesländer zunächst bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund unterstützt, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe selbst entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen wollen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern - zum Beispiel "guter Betreuungsschlüssel", "qualifizierte Fachkräfte", "sprachliche Bildung" oder "kindgerechte Räume" - sowie Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten. Jedes Land hat dazu mit dem Bund einen eigenen Vertrag abgeschlossen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

"Nicht zuletzt die Coronavirus-Pandemie und ihre Einschränkungen haben uns vor Augen geführt, dass frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote systemrelevant sind - vor allem für die Kinder und ihre Familien, aber auch für die Wirtschaft. Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung der Qualität und der Zugänglichkeit der Angebote machen sich bezahlt: Kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte sind nicht nur unter Pandemie-Bedingungen wichtig. Mit den Investitionen in mehr Qualität und weniger Gebühren verbessern wir die Bildungschancen, damit es jedes Kind packt."

Bundesweit hochwertige Betreuungsangebote schaffen

Der erste Gute-KiTa-Bericht 2020 beschreibt die Ausgangslage im Jahr 2019 und die Fortschritte, die erzielt wurden. Er schafft damit die Grundlage, um künftig Entwicklungen in den zehn Handlungsfeldern sowie beim Thema Elternbeiträge abbilden zu können. Der Bericht liefert Bund, Ländern, Kommunen und Trägern wichtiges Steuerungswissen, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln.

Der Gute-KiTa-Bericht 2020 zeigt, dass die Situation in einigen Bereichen bundesweit bereits vergleichbar ist. So lag die Betreuungsquote für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt im Jahr 2019 bundesweit auf einem hohen Niveau. Dagegen bestanden in anderen Bereichen, beispielsweise dem Fachkraft-Kind-Schlüssel, der Qualifikation von Fachkräften in Einrichtungen sowie der Kindertagespflege oder den Elternbeiträgen, 2019 noch größere Unterschiede.

Genau hier setzt das Gute-KiTa-Gesetz an. Damit Bildungs- und Betreuungsangebote überall in Deutschland qualitativ hochwertig sind, entwickeln die Länder sie bedarfsgerecht weiter. Der Gute-KiTa-Bericht zeigt, dass viele Maßnahmen der Länder bereits erfolgreich umgesetzt wurden.

Maßnahmen in den Ländern

Fünf Länder haben 2019 beispielsweise die Personalausstattung verbessert, zum Beispiel wurde der Personalschlüssel erhöht. Es gibt Verbesserungen bei der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit, die Personalausstattung bei verlängerten Betreuungszeiten wurde aufgestockt sowie für Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf.

Vier Länder investierten in die Gewinnung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Sie implementierten die vergütete praxisintegrierte Ausbildung, stärkten den Lernort Praxis durch mehr Ressourcen für die qualifizierte Anleitung oder setzten um, dass in der schulischen Ausbildung kein Schulgeld mehr bezahlt werden musste.

Zwei Länder stärkten die Kindertagespflege, etwa durch Anrechnung von Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten bei der Vergütung. Und sechs Länder haben die Eltern durch Beitragssenkungen oder Beitragsbefreiungen bei den Gebühren entlastet.

Monitoring in der Form einzigartig

Die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung werden durch ein länderspezifisches und länderübergreifendes Monitoring begleitet. In einem Forschungsprojekt erarbeiten das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und die Technische Universität Dortmund die empirische Basis für den Bericht - gefördert vom Bundesfamilienministerium.

Das indikatorengestützte Monitoring zum Gute-KiTa-Gesetz ist in dieser Form einzigartig: Es berücksichtigt nicht nur amtliche Daten, sondern auch die Perspektiven aller relevanten Akteure des Betreuungssystems. Alle zwei Jahre werden dafür in ganz Deutschland repräsentativ Jugendämter, Träger, Leitungen und pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen und der Kindertagespflege sowie Eltern befragt.

Im Jahr 2021 werden zudem Kinder befragt, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung aus ihrer Perspektive zu beleuchten. Die Ergebnisse werden von 2020 bis 2023 in einem jährlichen Monitoringbericht (Gute-KiTa-Bericht) des Bundesfamilienministeriums veröffentlicht.