Am 14. Juni hat der Rat der Europäischen Union einstimmig eine Empfehlung beschlossen, eine Europäische Garantie für Kinder (European Child Guarantee) einzuführen. Das Ziel ist, die soziale Ausgrenzung von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen, ihre Rechte zu stärken und die Chancengleichheit zu fördern. Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen bekommen, die für sein Wohlergeben und seine Entwicklung notwendig sind. Das reicht von der Bildung bis hin zu einer guten medizinischen Versorgung. Die europäische "Kindergarantie" soll das Recht auf gutes Aufwachsen ermöglichen.
Das Bundesfamilienministerium hat die deutsche EU-Ratspräsidentschaft genutzt, um die EU-Kommission bei der Einführung einer EU-Kindergarantie zu unterstützen.
Zentrale Empfehlungen
Die zentralen Empfehlungen der "Kindergarantie" sind:
- Mädchen und Jungen soll ein effektiver und kostenloser Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung ermöglicht werden, aber auch zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zur Gesundheitsversorgung.
- Kinder sollen Zugang zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum bekommen.
Nationaler Aktionsplan
Die Mitgliedstaaten sollen der EU-Kommission innerhalb von neun Monaten nach Annahme dieser Empfehlung einen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 vorlegen, um die Empfehlung umzusetzen - unter Berücksichtigung der nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten sowie der bestehenden politischen Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung bedürftiger Kinder.
In der Umsetzung ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von zentraler Bedeutung, weil sie auch ganz wesentlich zur wirtschaftlichen Sicherheit der Familien beiträgt. Es gilt auch, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Darüber hinaus ist es notwendig, die wirtschaftliche Stabilität von Familien weiter zu stärken. Denn auch sie macht die Förderung und Bildung der Kinder chancengerechter. Dazu sind passgenaue Lösungen erforderlich, damit die Angebote auch bei allen Familien ankommen.
Das Gute-KiTa-Gesetz
Die frühe Förderung von Kindern ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Deshalb unterstützt der Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Eltern bei den Gebühren zu entlasten. Dafür stehen bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Auch mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sollen die Bildungsgerechtigkeit und die Teilhabechancen für Kinder verbessert und für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch, ganztägig gefördert zu werden. Ab August 2029 soll dieser Anspruch für die Klassenstufen eins bis vier gelten.