Der Betrag dient Eltern dazu, zum Beispiel Schreib- oder Rechenmaterial sowie Mal- oder Bastelutensilien zum Schuljahresbeginn sowie zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres für den Unterricht anschaffen zu können. Diese Leistung ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets, das zum 1. Januar 2011 eingeführt wurde und auch für anspruchsberechtigte Kinder im SGB II gilt.
Leistungen für Bildung und Teilhabe ab 1. Januar 2011
Seit dem 1. Januar 2011 stehen den Empfängern von Kinderzuschlag zukünftig neben der Geldleistung von unverändert maximal 140 Euro auch sieben Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu:
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
- den persönlichen Schulbedarf (insgesamt 100 Euro jährlich),
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten),
- Lernförderungen (tatsächliche Kosten),
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss)
und
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 10 Euro monatlich).
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen. Die einheitliche Abwicklung aus einer Hand durch die kommunalen Träger sichert eine zielgenaue und bürgernahe Umsetzung vor Ort und gewährleistet eine effiziente Verwaltung ohne bürokratische Hürden.