Am 24. Mai hat das Bundeskabinett den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Vergütung für diejenigen geregelt werden, die ein Pflegestudium beginnen oder die bereits studieren. Außerdem soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtert werden.
Lisa Paus betonte: "An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden - wie bei der beruflichen Ausbildung - über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden."
Zentrale Punkte des Gesetzentwurfs
- Vergütung während des gesamten Studiums: Die hochschulische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz wird zu einem dualen Pflegestudium umgestaltet. Die Studierenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums. Mit Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass auch Studierende, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen ihr Studium angefangen haben, eine Ausbildungsvergütung erhalten können.
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte sollen vereinfacht werden, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen.
- Geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson": Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen "Pflegefachfrau" beziehungsweise "Pflegefachmann" kann in Zukunft eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" gewählt werden. Dies gilt entsprechend auch für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.
- Digitalisierung und Auslandsaufenthalte: Die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung sollen an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, bei der Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse oder um Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung zu ermöglichen.