Ausbau Kindertagesbetreuung Bundeskabinett beschließt Gesetz zum weiteren Ausbau von Kitas

Kleinkinder sitzen mit ihrer Betreuerin am Tisch und basteln
Frühe Chancen für alle Kinder schaffen © Schoettke/BMFSFJ

Das Bundeskabinett hat das "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" auf den Weg gebracht, mit dem 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden sollen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte hierzu:

"Eltern und Kinder wünschen sich gute Angebote der Kindertagesbetreuung. Denn sie verbessern die Start- und Bildungschancen aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem stärken sie Familien und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders wichtig ist mir, dass erstmalig auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, also Kinder bis zum Schuleintritt, gefördert werden. Unser Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Dafür stehen jedoch noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das neue Programm heute auf den Weg bringen können."

Viertes Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"

In dieser Legislaturperiode unterstützt der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung". Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in Höhe von rund zwei Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung.

Mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage für das vierte Investitionsprogramm zwischen 2017 und 2020 geschaffen. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt.

"Die meisten Kinder dieser Altersgruppe nehmen Kindertagesbetreuung zwar schon in Anspruch. Durch die steigende Geburtenrate und durch die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wird der Bedarf zukünftig jedoch erheblich steigen," erklärte Manuela Schwesig.

Weiterhin wird auch die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, für neue Küchen oder Bewegungsräume, wieder verankert.

Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Mittel werden den Ländern zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag eingebracht.