Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

Ein Junge sitzt mit anderen Kindern am Tisch und malt. Bildquelle: iStock
Kinder und Jugendliche unterstützen
Das Bundeskabinett hat am 6. Februar 2013 den von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegten Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Die ebenfalls vorgelegte Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung hat das Kabinett zur Kenntnis genommen. "Wir haben ganz unterschiedliche Bereiche des Rechts der Kinder- und Jugendhilfe auf Aktualität, Effizienz und Klarheit überprüft. Von dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz und der passenden Verordnung profitieren Kinder, Jugendliche, Eltern und die Jugendämter", sagte Kristina Schröder.

Zugang zu Leistungen wird vereinfacht

Der Gesetzentwurf aktualisiert und verbessert verschiedene Regelungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Dies führt zu einer Arbeitserleichterung bei den Jugendämtern und zu einem vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Verordnung konkretisiert die Änderungen des Gesetzentwurfs.

Gesetz und Verordnung führen zu folgenden Verbesserungen:

  • Entlastung der Geringverdiener bei der Heranziehung zu den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Gerechtere Verteilung der Kosten auf die Elternteile.
  • Gleichbehandlung von Eltern von jungen Müttern und Eltern von jungen Vätern.
  • Größere Entscheidungsspielräume für die Jugendämter bei der Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen.
  • Vereinfachung des Verfahrens für die Jugendämter bei der Bestimmung und Erhebung der Kostenbeiträge.
  • Verbesserung der Datenlage als wichtige Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Verlängerung der Befristung der Regelung zur Hilfe für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien.

Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Eine weitere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren. Es gehört aber auch zu ihren Aufgaben, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen - sowohl präventiv durch Aufklärung über mögliche Gefährdungsquellen als auch durch entsprechende Interventionen, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten ist. Oberste Handlungsmaxime ist immer das Wohl des Kindes.