Der Gesetzentwurf war bereits am 4. Juni in das Bundeskabinett eingebracht worden. Damit soll es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
ElterngeldPlus: Moderne Familienpolitik setzt auf Partnerschaftlichkeit
Mit dem ElterngeldPlus geht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig neue Wege in Richtung mehr Partnerschaftlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. "Partnerschaftlichkeit ist das, was sich die jungen Paare wünschen. Aber in vielen Familien sieht der Alltag anders aus: Arbeitszeit und Familienzeit sind ungleich auf Mann und Frau verteilt", sagte Manuela Schwesig.
Die Vorteile des neuen ElterngeldPlus
Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, bekommen länger finanzielle Unterstützung und gewinnen so Zeit für die Familie. Wer heute im Elterngeldbezug Teilzeit arbeitet, hat einen Nachteil: Er verliert mit der Rückkehr in den Beruf einen Teil seines Elterngeldanspruchs; er bekommt weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf aussteigen. Erwerbstätigkeit lohnt sich dann nicht.
Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Eltern, die in Zukunft im Elterngeldbezug Teilzeit arbeiten, bekommen doppelt so lange ElterngeldPlus. Sie werden länger gefördert. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, bekommen länger finanzielle Unterstützung und gewinnen so Zeit für die Familie.
Partnerschaftsbonus wird neu eingeführt
Auch der Partnerschaftsbonus unterstützt die Partnerschaftlichkeit der Eltern und ist ein weiteres Signal für mehr Zeit für Familie: Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, kann jeder von ihnen vier Bonusmonate mit ElterngeldPlus bekommen. So können Eltern in eine partnerschaftliche Arbeitsaufteilung hineinfinden und Eltern, die es wünschen, wird es erleichtert, früher wieder in den Beruf zurückzukehren.
Mehr Flexibilität bedeutet mehr Vereinbarkeit
Außerdem wird die Elternzeit flexibler werden: Heute können nur bis zu 12 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden, und zwar nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. "Das wünschen sich die Eltern flexibler – zum Beispiel, um die ersten Schuljahre des Kindes begleiten zu können. Deswegen sollen bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden können", erklärte Manuela Schwesig. Allerdings wird die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht. Damit wird ein Ausgleich für die Unternehmen geschaffen. Diese Flexibilisierung erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf. Denn dadurch, dass keine Elternzeit verloren geht, wird vermieden, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes lange Elternzeiten anmelden, nur um die Höchstdauer beanspruchen zu können.
Eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben in Familie und Beruf verbessert die Chancengleichheit im Familien- und Erwerbsleben. Denn die Frauen verlieren nicht den Anschluss an die Arbeitswelt, sodass sie wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen und auch im Alter abgesichert sind.
Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zu den Flexibilisierungen der Elternzeit sollen für Geburten ab 1. Juli 2015 gelten.