Der Bundesrat hat am 8. Mai über den Gesetzentwurf zu Verbesserungen für Familienleistungen beraten. Bereits am 25. März hatte das Bundeskabinett den Entwurf mit Erhöhungen des Kinderzuschlags, des steuerlichen Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Der Kindesunterhalt und der Unterhaltsvorschuss sollen ebenfalls steigen. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll deutlich erhöht werden.
"Die gute wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land wird insbesondere durch die Familien geleistet", betonte Manuela Schwesig in ihrer Rede vor dem Bundesrat. "Deshalb ist es gerecht und richtig, dass Familien besser unterstützt werden."
Die Empfehlungen der Länder in den Bundesrats-Ausschüssen zum Gesetzentwurf zeigen, dass sich Bund und Länder einig darin sind, die Familien als Leistungsträger in diesem Land zu unterstützen. Bund und Länder setzen so gemeinsam ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung der Leistung der Familien.
Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende
Manuela Schwesig hob in ihrer Rede besonders hervor: "Wir müssen mehr für Alleinerziehende tun. Alleinerziehende schultern doppelt und dreifach den Spagat zwischen Beruf und Familie. Es darf nicht sein, dass sie steuerlich schlechter gestellt sind als Paare." So soll auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich erhöht werden - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2015. "Über den materiellen Aspekt hinaus geht es mir aber auch um eine generelle Wertschätzung der Alleinerziehenden und dessen was sie für ihre Familien leisten", so Schwesig weiter.
Der Gesetzentwurf im Einzelnen:
- Der Kinderzuschlag soll um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben werden
- Um verfassungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen, soll der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2015 von 4368 Euro auf 4512 Euro steigen. Eine weitere Erhöhung soll dann zum 1. Januar 2016 von 4512 Euro auf 4608 Euro erfolgen.
- Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben werden. Das Kindergeld soll in diesem Jahr um 4 Euro monatlich und 2016 um weitere 2 Euro monatlich steigen. Das monatliche Kindergeld soll damit ab 2015 für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro betragen, ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
- Der steuerliche Grundfreibetrag soll zur Erfüllungverfassungsrechtlicher Vorgaben in diesem Jahr von 8354 Euro auf 8472 Euro erhöht werden. Eine weitere Erhöhung soll 2016 von 8472 Euro auf 8652 Euro erfolgen.
- Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Für 2015 erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 140 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 188 Euro. Ab 2016 erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.
- Zudem werden die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD noch die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in das parlamentarische Verfahren einbringen. Der Entlastungsbetrag wird um 600 Euro von 1308 Euro auf 1908 Euro erhöht. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro pro weiteres Kind.