Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geplant
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, begrüßte das Gesetzesvorhaben und kündigte eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige an: "Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts zur Pflegereform ist ein wichtiger Schritt getan: Denn mit der Beitragssatzerhöhung wird auch der finanzielle Spielraum dafür geschaffen, eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte einzuführen, die bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation bis zu zehn Tage Auszeit benötigen."
Dafür wird noch in diesem Jahr ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf den Weg gebracht. Neben der geplanten Lohersatzleistung für pflegende Beschäftigte sollen das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz mit Rechtsanspruch unter einem Dach zusammengeführt und weiterentwickelt werden.
Reform der Pflegeausbildung
Die Lebensqualität für pflegebedürftige Menschen steht und fällt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege. Motivation und gute Ausbildung sind die entscheidenden Voraussetzungen.
Dafür wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium die Pflegeausbildung in der laufenden Legislaturperiode reformieren. Geplant ist unter anderem die Einführung einer gemeinsamen Ausbildung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege.
Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege haben Bund, Länder und Verbände unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits Ende 2012 die "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Attraktivität des Berufes zu erhöhen und die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu fördern.
Pflegereform in zwei Stufen
Die Bundesregierung hat das Thema Pflege zu einem klaren Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Die nun auf den Weg gebrachte erste Stufe der Pflegereform soll 2015 in Kraft treten und mehr Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bringen. Um die geplanten Leistungsverbesserungen zu finanzieren wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Von den erwarteten Mehreinnahmen fließen 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in einen Pflegevorsorgefonds. Dieser soll einen künftigen Beitragsanstieg abmildern, wenn die geburtenstarken Jahrgänge - etwa ab dem Jahr 2030 - das Pflegealter erreichen.
In der zweiten Stufe der Pflegereform wird der Beitragssatz um weitere 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die damit verbundenen Einnahmen sollen dem neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit dann insgesamt gerecht werden.