Am 16. Dezember hat der Bundestag in erster Lesung den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" beraten. Kinder und Jugendliche sollen damit besser vor Gefahren im Internet geschützt werden. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesfamilienministerium vorgelegt und am 14. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen.
Die digitale Welt eröffnet jungen Menschen viele Chancen und Möglichkeiten - gerade auch während der Corona-Pandemie. Über Messenger-Dienste und soziale Medien können sie mit ihren Freundinnen und Freunden in Kontakt bleiben, digitale Lernangebote ergänzen oder ersetzen aktuell den Präsenzunterricht an Schulen.
Allerdings gibt es auch viele Risiken. 40 Prozent der 10- bis 18-Jährigen haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht. Über eine Million von ihnen hat Inhalte gesehen, die sie geängstigt haben. 70 Prozent der Frauen und Mädchen erlebten in den sozialen Medien bereits Gewalt. Und 250.000 Mädchen und Jungen wurden online von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
"Anfang Dezember hat eine Studie festgestellt, dass in Deutschland fast zwei Millionen Schülerinnen und Schüler von Cybermobbing betroffen sind. Darauf müssen wir reagieren. Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen in der digitalen Welt geschützt und sicher unterwegs sein können. Denn Jugendschutz hat Verfassungsrang, nicht nur auf der Straße, sondern auch im Netz. Unser Jugendschutz stammt aus dem Jahr 2002, aus der Zeit von CD-Rom und Videokassetten, einer Zeit vor YouTube, Instagram und TikTok. Also quasi aus der digitalen Steinzeit. Es ist höchste Zeit, ihn fit zu machen fürs 21. Jahrhundert. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen modernen Jugendmedienschutz."
Das neue Jugendschutzgesetz schafft:
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen
- Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
- Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen
Für Filme und Spiele soll es in Zukunft die gleiche Alterseinstufung geben - egal, ob sie im Laden gekauft oder online gestreamt beziehungsweise gespielt werden. Die Anbieter von Social-Media-Diensten sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Außerdem soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden.
Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regelungen bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten.