Am 31. Januar hat der Bundestag hat den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit schafft das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.
Lisa Paus: "Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Jede dritte Frau - das heißt, wir alle kennen jemanden. Geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Heute haben wir einen Meilenstein in diesem Kampf gegen Gewalt an Frauen erreicht: Mit dem heute beschlossenen Gesetz kann ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland entstehen. Erstmals wird der Bund sich daran beteiligen, ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Mit der beharrlichen Unterstützung der Zivilgesellschaft haben wir es geschafft, das Thema Gewalt gegen Frauen sichtbarer zu machen. Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Vorhaben nun geeint haben und im Bundestag beschließen konnten."
Frauen verlässlich vor Gewalt schützen
Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.
Ziele des Gewalthilfegesetzes:
- Frauen und ihre Kinder vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen
- Intervention bei Gewalt
- Die Folgen von Gewalt mildern
- Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreie Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitstellen
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
- Strukturierte Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten unterstützen
- Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036