Der Deutsche Bundestag hat am 16. März eine Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Damit wird die bestehende Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende abgeschafft. Die Regierungsparteien hatten das im Koalitionsvertrag sowie im Aktionsplan "Queer leben" vereinbart.
Dazu erklärte Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung: "Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung für andere. Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität von der Blutspende zurückzustellen, ist diskriminierend. Es ist ein starkes Signal des Bundestags, die bestehende Diskriminierung bei der Blutspende gesetzlich zu untersagen.
Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein. Denn das Risiko einer Infektion bei der Blutspende bemisst sich danach, ob das individuelle Sexualverhalten der spendewilligen Personen riskant war - nicht danach, ob eine Person homo-, bi- oder heterosexuell beziehungsweise transgeschlechtlich ist. Durch die Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer nun gesetzlich verpflichtet, die Hämotherapie-Richtlinie entsprechend zu ändern.
Im Transfusionsgesetz wird der Auftrag an die Bundesärztekammer künftig eindeutig vorgegeben: Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, hat auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartnerin beziehungsweise des Sexualpartners der spendewilligen Person dürfen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden und in der Hämotherapie-Richtlinie keine Erwähnung mehr finden."
Zum Hintergrund
Durch die aktualisierte Hämotherapie-Richtlinie aus dem Jahr 2021 wurde der Zugang zur Blutspende für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), zwar bereits verbessert, aber es gibt noch keine Gleichbehandlung mit heterosexuellen Menschen. Bei MSM gilt bereits Sexualverkehr mit einem neuen Sexualpartner als sexuelles Risikoverhalten, das zum Ausschluss von der Blutspende führt. Bei heterosexuellen Personen liegt ein sexuelles Risikoverhalten dagegen erst vor, wenn diese häufig wechselnde Sexualpartnerinnen und -partner haben. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein schwuler Single vier Monate enthaltsam sein muss, um Blut spenden zu dürfen, ein heterosexueller Single aber nicht. Egal, ob der Sex safe oder nicht safe war. Transgeschlechtliche Menschen werden bis heute stigmatisierend hervorgehoben.
Zukünftig wird in §12 a Transfusionsgesetz ausdrücklich klargestellt, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartnerinnen und Sexualpartner bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden.