Am 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat dem KiTa-Qualitätsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz kann somit zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Es ist an Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam gemeinsam die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder zu schaffen. Kitas sind ein Bildungs- und ein Zukunftsort. Für Kinder sind sie der erste Lernort jenseits der Familie, ein Ort, an dem sie gefördert werden, ein Ort, an dem sie Freundinnen und Freunde finden, ihren Horizont erweitern. Ein Ort also, an dem sie vieles von dem lernen, was sie für ihren weiteren Lebens- und Bildungsweg benötigen.
Aktuell werden bundesweit rund 3,4 Millionen Kinder in Kitas und Kindertagespflege betreut: Es gab noch nie so viele Kitaplätze und noch nie so viele Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung wie heute.
Rund vier Milliarden Euro Bundesmittel liegen heute auf dem Tisch - für die Stärkung der Kindertagesbetreuung! Rund vier Milliarden, mit denen wir viel erreichen können: Die Länder in den Kitas und der Kindertagespflege - und wir alle für Kinder, Familien und Fachkräfte bundesweit."
Qualität in sieben Handlungsfeldern weiterentwickeln
Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder über 50 Prozent der Mittel in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
- Starke Leitung
- Sprachliche Bildung
- Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
- Stärkung der Kindertagespflege
Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-KiTa-Gesetzes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können - sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung, also der Einsatz von mindestens 50 Prozent der Mittel auf die vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist.
Bund bezuschusst "Sprach-Kitas" bis Juni 2023 weiter
Die Zustimmung des Bundesrates zum KiTa-Qualitätsgesetz bedeutet auch grünes Licht für eine übergangsweise Fortsetzung des Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" bis zum 30. Juni 2023. Der dafür nötige Zuschuss des Bundes in Höhe von 109 Millionen Euro kann jetzt freigegeben werden. Damit haben die Länder bis Ende Juni 2023 Zeit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die sprachliche Bildung aus der befristeten Projektfinanzierung in landesspezifische Strukturen zu überführen und die Fachkräfte weiter zu finanzieren. Zahlreiche Länder haben bereits öffentlich verkündet, die Sprach-Kitas ab dem 1. Juli 2023 in eigener Verantwortung aus Landesmitteln fortzusetzen.
Das Qualitätsentwicklungsgesetz
Der nächste Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein, das in der 20. Legislaturperiode in Kraft treten soll. Dazu erarbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge. Die Arbeitsgruppe tauscht sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis aus.
Das KiTa-Qualitätsgesetz
Das neue KiTa-Qualitätsgesetz wird das bisherige Gute-KiTa-Gesetz ablösen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz hat der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem neuen Gesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.