Webanalyse / Datenerfassung Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
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Drittes Geschlecht
Bundesverfassungsgericht fordert weiteren Geschlechtseintrag
Aktuelle Meldung
Für Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, muss ein weiterer Geschlechtseintrag geschaffen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 8. November entschieden.
Menschen, die sich nicht dauerhaft dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnen, werden gegenwärtig personenstandsrechtlich gezwungen, sich entweder als Frau oder Mann eintragen zu lassen oder mit einem "offenen" Eintrag zu leben. Damit verstößt das geltende Personenstandsrecht sowohl gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch gegen das Diskriminierungsverbot. Das Gericht fordert den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Da es sich nach Auffassung des Verfassungsgerichts bei Menschen, deren geschlechtliche Identität weder Frau noch Mann ist, um eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe im Sinne des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG handelt, ist besonders auf einen verbesserten Schutz vor Diskriminierung zu achten.