Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Die neue Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen in Anspruch nehmen. Der Anspruch auf das Betreuungsgeld tritt zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung am 1. August 2013 in Kraft.
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August 2013 als Geldleistung gezahlt. Es steht im Anschluss an das Elterngeld, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an, für bis zu 22 Monate, also längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats, bereit. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 werden pro Kind 150 Euro monatlich gewährt.
Der Bezug des Betreuungsgeldes und die Erwerbstätigkeit der Eltern schließen sich nicht aus. Die Leistung wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.
Die wichtigsten Informationen zum Betreuungsgeld und den gesetzlichen Anforderungen sind hier im Überblick zusammengestellt.