Das Bundeskabinett hat am 22. Juni auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder den Entwurf des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Damit wird das erforderliche Gesetzgebungsverfahren für den Beitritt zu diesem Übereinkommen eingeleitet. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Übereinkommen, das den Schutz und die Unterstützung der Opfer von Menschenhandel in den Mittelpunkt stellt.
"Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung einen weiteren Meilenstein für die internationale Bekämpfung des Menschenhandels", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues. "Ich gehe davon aus, dass Bundesrat und Bundestag das Gesetz zügig verabschieden, so dass Deutschland dem Übereinkommen noch in diesem Jahr beitreten kann. Unsere Anstrengungen werden damit aber nicht enden. Während des deutschen Vorsitzes im Ostseerat, der am 1. Juli beginnt, werden wir auch die Zusammenarbeit der Ostseeanrainerstaaten zur Bekämpfung von Menschenhandel weiter intensivieren", so Dr. Hermann Kues.
Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
Mit dem Übereinkommen wird der Grundsatz der Nichtabschiebung bei Verdacht von Menschenhandel völkerrechtlich etabliert und eine Erholungs- und Bedenkzeit für die Opfer von mindestens 30 Tagen eingeführt. Geregelt werden außerdem die Gewährung von Aufenthaltstiteln für Opfer des Menschenhandels sowie soziale Rechte und das Recht auf Entschädigung.
Das Übereinkommen zeichnet sich neben den Opferschutzregelungen durch einen effektiven und unabhängigen Kontrollmechanismus aus. Der Geltungsbereich umfasst alle Fälle von Menschenhandel und Ausbeutung und beschränkt sich nicht auf Fälle mit grenzüberschreitendem Charakter. Die Regelungen sind zudem Grundlage für die Fortentwicklung des EU-Rechts, zuletzt der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer.