E-Zigaretten und E-Shishas: Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tritt in Kraft

Jugendliche zeigen an der Kasse ihren Ausweis vor
Die Abgabe von elektronischen Zigaretten und Shishas an Kinder und Jugendliche soll in Zukunft verboten werden © Bildnachweis: Bernd Lammel

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den von E-Zigaretten und E-Shishas ausgehenden Gefahren zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag am 3. März 2016 die Paragraphen 10 und 28 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) geändert. Diese Änderungen treten am 1. April in Kraft.

Was sich mit dem neuen Gesetz ändert

Die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren werden auf E?Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.

"Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Minderjährigen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", sagte Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die nun in Kraft tretende gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht. Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Das "Dampfen" hat oftmals den Ruf, weniger schädlich als Tabakrauchen zu sein. Aufgrund attraktiver Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten wirken die Produkte harmlos und sind deshalb für Kinder und Jugendliche anziehend.

Schäden für die Gesundheit

Harmlos sind E-Zigaretten und E-Shishas für Kinder und Jugendliche jedoch nicht. Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin, wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen, seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums auch die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E- Zigaretten für Kinder und Jugendliche belegt.

Caren Marks: "Es ist notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden. Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendlicheschließen wir eine Regelungslücke."