Deren Ziel ist die Integration von benachteiligten, neuzugewanderten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, deren Kindern sowie wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen. Neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten stellen Kommunen vor Herausforderungen bei der sozialen Integration - die Bundesregierung hatte den vom Zuzug besonders betroffenen Kommunen Entlastung zugesagt.
Gemeinsam für soziale Eingliederung
Über EHAP-Mittel geförderte Aktivitäten sollen die soziale Eingliederung verbessern, indem sie in erster Linie für Beratungskräfte bereitgestellt werden. Eine materielle Unterstützung von benachteiligten Menschen selbst oder die Integration von Flüchtlingen ist aus den Mitteln nicht vorgesehen. Insbesondere soll der Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten wie Migrationsberatung, sozialpsychiatrische Dienste, Leistungen der Jugendämter und der Wohnungslosenhilfe verbessert werden. Das Ziel, den Zugang für zugewanderte Kinder zu Angeboten der frühen Bildung und Betreuung wie Kitas und Schulen zu verbessern, setzen das Bundesfamilienministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam um.
32 Projekte mit Fokus auf Integration von Kindern
Die 88 Projekte, die aus 191 Interessenbekundungen ausgewählt wurden, können damit in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Darunter sind 32 Projekte, die den Fokus auf die soziale Integration von Kindern legen. Vor Ort umgesetzt werden alle Projekte von Kommunen in Kooperation mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und/oder anderen freigemeinnützigen Trägern. Jedes Projekt erhält Mittel in Höhe von 250.000 Euro bis eine Million Euro. Die 88 Projekte dieser ersten Förderrunde, die bis Ende 2018 läuft, haben ein Finanzvolumen von rund 61 Millionen Euro. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie.