Bundesfrauenministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht haben am 18. November gemeinsam dem Kabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vorgelegt. Das Gesetz wird auch als Führungspositionengesetz bezeichnet und ist im Mai 2015 in Kraft getreten.
Zugrunde liegt der Stellungnahme ein unabhängiges Evaluationsgutachten zur Wirksamkeit des FüPoG durch die Kienbaum Consultants International GmbH. Die Evaluation bestätigt, was Bundesjustizministerin Lambrecht und Bundesfrauenministerin Giffey mit ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen: Verbindliche Vorgaben führen zu Verbesserungen. Die feste Quote hat laut Evaluation zu einem starken Anstieg des Frauenanteils in Aufsichtsräten geführt und hat auch weitere positive Effekte bei den einbezogenen Unternehmen. So wurde die gesetzliche Vorgabe von 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten mit aktuell 35,2 Prozent übertroffen. Unternehmen, die der festen Quote unterliegen, sind für das Thema Gleichstellung zunehmend sensibel. Das zeigt sich in Besetzungsverfahren und häufig in besser organisierten Strukturen, um den Aufstieg von Frauen zu fördern. Deshalb empfiehlt das Evaluationsgutachten, den Geltungsbereich der festen Quote auf weitere Unternehmen auszuweiten, um diese positiven Effekte weiterzutragen.
Kaum Frauen in den Vorständen
Die Evaluation hat aber auch ernüchternde Ergebnisse zu den Zielgrößen bei Vorständen aufgezeigt. Der Frauenanteil in den Vorständen der vom Gesetz betroffenen Unternehmen liegt bei 7,6 Prozent. Und die selbst gesetzten Zielgrößen deuten nicht darauf hin, dass die Unternehmen an dieser Situation etwas ändern wollen. Rund 70 Prozent der vom Gesetz betroffenen Unternehmen setzen sich die Zielgröße "null" für den Vorstand. Die geringere Verbindlichkeit wirkt sich laut Gutachten negativ auf die Bekanntheit des Gesetzes und auf die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten und die Höhe der Frauenanteile selbst aus. Deshalb empfiehlt das Gutachten, verbindlichere Regeln für den Vorstand aufzustellen, um die Wirkung des Gesetzes zu erhöhen.
Franziska Giffey:
"Diese Evaluation stärkt unsere Forderung nach einer verbindlichen Mindestbeteiligung von einer Frau in großen Vorständen ab vier Mitgliedern. Wir können uns nicht zurücklehnen und nochmal etliche Jahre darauf hoffen, dass die Unternehmen sich höhere Zielgrößen setzen. Freiwillig tut sich nichts. Es ist an der Zeit, gesetzliche Regeln für mehr Vielfalt und Gleichstellung in den Chefetagen zu schaffen. Das ist kein Almosen oder gar eine Belastung, sondern ein wichtiger Schritt für mehr wirtschaftlichen Erfolg und internationale Wettbewerbsfähigkeit."
Christine Lambrecht:
"Die Evaluation hat gezeigt, dass wir ohne verbindliche Vorgaben nicht weiterkommen und sogar Rückschritte zu beobachten sind. Der Frauenanteil in Vorständen ist zuletzt wieder gesunken. Aus diesem Grund muss die Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen jetzt endlich Gesetz werden. Lassen Sie uns qualifizierten und motivierten Frauen endlich die Chancen geben, die sie verdienen. Die großen Unternehmen in Deutschland müssen endlich auch von Frauen geführt werden."
Weibliche Führungskräfte im öffentlichen Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes kommt die Evaluation unter anderem zu dem Ergebnis, dass mit der Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils an den vom Bund bestimmten Mitgliedern in Gremien einhergegangen ist. Auch die Frauenanteile an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes steigen kontinuierlich, jedoch zeigen einige Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes noch nicht die gewünschte Wirkung. So werden beispielsweise bestehende Vereinbarkeitsangebote noch zu selten von Führungskräften in Anspruch genommen und die Gleichstellungspläne häufig noch nicht zweckentsprechend genutzt. Bei der Besetzung in den Gremien des Bundes hat das Gutachten gezeigt, dass die bereits eingeführten strukturierten Besetzungsprozesse Erfolg gezeigt haben, weitergeführt und gestärkt werden sollten.
Die Bundesregierung hat mit der Stellungnahme alle Handlungsempfehlungen zur Kenntnis genommen und wird diese bei weiteren Maßnahmen prüfen. Besonders erfreulich sind die Ergebnisse zum Erfüllungsaufwand des Gesetzes. Die Wirtschaft hat eine jährliche Belastung von rund 43.000 Euro durch die gesetzlichen Vorgaben. Dies unterschreitet deutlich die vorherige Schätzung von 248.000 Euro.