Alleinerziehende haben nach einer Trennung Anspruch darauf, dass der andere Elternteil für das Kind Unterhalt bezahlt. Doch nicht immer kommt der frühere Partner oder die frühere Partnerin dieser Verpflichtung nach. Dann springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Das Geld kann er sich aber zurückholen, wenn der andere Elternteil unterhaltspflichtig ist. Im Jahr 2021 waren das 440 Millionen Euro - ein Anstieg um über 55 Millionen Euro beziehungsweise 14,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Im Jahr 2021 lagen die staatlichen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss bei 2,45 Milliarden Euro, 2020 waren es noch 2,31 Milliarden Euro. Die Ausgaben sind damit um sechs Prozent gestiegen. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Unterhaltsvorschuss erhöht wurde. Er richtet sich nach dem Alter des Kindes und beträgt derzeit mindestens 177 Euro und höchstens 314 Euro im Monat.
Rückgriffsquote steigt
Trotz der Corona-Pandemie sind die Einnahmen damit prozentual stärker gestiegen als die Ausgaben. Dies ist ein Ergebnis der auch künftig weiterhin notwendigen Bemühungen von Bund und Ländern zur Verbesserung des Rückgriffs. So wird sichergestellt, dass unterhaltspflichtige Elternteile ihren Verpflichtungen nachkommen. Die sogenannte Rückgriffsquote verbesserte sich bundesweit auf 18 Prozent. In den beiden Vorjahren lag sie noch bei rund 17 Prozent. Die höchste Quote unter den Ländern erreichten mit gut 23 Prozent Bayern und Baden-Württemberg gefolgt von Rheinland-Pfalz mit gut 22 Prozent. Die Rückgriffsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben eines Kalenderjahres.
Aufgabe der Unterhaltsvorschuss-Stellen ist es, die Zahlungen von den Elternteilen zurückzuholen, die Unterhalt hätten zahlen müssen.
Mehr Kinder profitieren vom Unterhaltsvorschuss
Im Jahr 2017 sind die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stark ausgebaut und verbessert worden, sodass mehr Kinder von Alleinerziehenden den Unterhaltsvorschuss erhalten. Ihre Zahl hat sich innerhalb von vier Jahren etwa verdoppelt.