Partnermonate bei Engagement beider Elternteile
Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 markiert einen Richtungswechsel in der Familienpolitik. Mit den sogenannten Partnermonaten, die der Familie nur dann zustehen, wenn beide Elternteile Elterngeldmonate in Anspruch nehmen, wurden erstmals beide Eltern in ihrer Familienverantwortung angesprochen und väterliches Engagement durch zusätzliche Elterngeldmonate belohnt.
Inzwischen nehmen 34 Prozent der Väter Elterngeldmonate in Anspruch - in einigen Regionen sind es sogar bis zu 58 Prozent. Vor der Einführung des Elterngeldes waren es durchschnittlich etwa zwei Prozent. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Mütter früher wieder in den Beruf einsteigen.
ElterngeldPlus
Mit dem ElterngeldPlus wurde die Leistung im Jahr 2015 modernisiert und genauer an die Wünsche und Bedürfnisse junger Eltern von heute angepasst. Das ElterngeldPlus erleichtert die Kombination aus Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug und begünstigt eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen Mutter und Vater. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern dazu ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden.
So besteht die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen, wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kommt besonders bei den Vätern gut an: Bis zu 41 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, entscheiden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.