In Deutschland leben knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1500 und 5700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht. Das zeigt eine empirische Studie, die das Bundesfrauenministerium erstmals anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung vorgestellt hat.
Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfrauenministerium, präsentierte die Ergebnisse am 6. Februar auf einer Fachkonferenz von TERRE DES FEMMES und unterstrich:
"Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid. Die Studie zeigt, dass das Thema auch bei uns in Deutschland hochaktuell ist - gerade auch vor dem Hintergrund von Flucht und Migration. Deshalb müssen wir handeln: Mit Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung."
Zahl der Betroffenen steigt
Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent. Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind: Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.
Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES erklärte:
"Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, an der die meisten Frauen ein Leben lang leiden. Wir fordern, dass alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen."
Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung
Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des Bundesfamilienministeriums eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter "Ferienbeschneidungen". Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.
Das Bundesfrauenministerium leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer sowie Integra vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.
Die "Empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland" ist abrufbar unter: netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/