Faire Bezahlung Erster Bericht zum Entgelttransparenzgesetz vorgelegt

Eine junge Frau mit ihren Arbeitskollegen
Der Bericht der Bundesregierung zeigt: Viele Unternehmen überprüfen seit der Gesetzeseinführung ihre Gehaltsstrukturen © Fotolia /contrastwerkstatt

Das Bundeskabinett hat den von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten beschlossen. Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung ihren Auftrag aus Paragraph 23 Entgelttransparenzgesetz. Danach ist das Gesetz regelmäßig, erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten, im Hinblick auf seine Wirksamkeit zu evaluieren. Das Gesetz bekämpft fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen. Dazu enthält es unter anderem einen individuellen Auskunftsanspruch, Berichtspflichten und eine Aufforderung an Arbeitgeber zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren.

Dr. Franziska Giffey:

"Das Entgelttransparenzgesetz hat das Tabu 'Über Geld spricht man nicht' in Deutschland gebrochen. Mit dem Gesetz sind faire betriebliche Entgeltstrukturen zu einem breit diskutierten Thema geworden. Viele Unternehmen haben verstanden, dass sie gleiche Löhne und gleiche Chancen für Frauen und Männer gewährleisten müssen, wenn sie im Wettbewerb um die besten Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen. Die erste Überprüfung des Gesetzes zeigt, es war ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz. Aber sie liefert auch Hinweise, an welchen Stellschrauben wir noch drehen müssen. Vor allem die einzelnen Instrumente müssen bekannter werden. Da müssen wir ran und besser werden - nach der Devise: einfacher, wirksamer, breiter. Gemeinsam mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnern wird das Bundesfamilienministerium die Empfehlungen des Gutachtens nun prüfen und weitere Schritte diskutieren."

Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts

Die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens sind differenziert zu betrachten. Während der Auskunftsanspruch bisher eher zurückhaltend genutzt wird, haben viele Unternehmen eine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen vorgenommen.

Weitere zentrale Ergebnisse sind danach:

  • Bisher haben vier Prozent der befragten Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch gestellt.
  • 45 Prozent der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 43 Prozent der Unternehmen mit zwischen 201 und 500 Beschäftigten haben nach der Einführung des Gesetzes freiwillig ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • 44 Prozent der befragten berichtspflichtigen Unternehmen geben an, der Berichtspflicht nachzukommen und 40 Prozent planen dies noch zu tun.

Um die Wirksamkeit der Instrumente zu erhöhen, empfiehlt das Gutachten unter anderem:

  • das Gesetz bekannter machen,
  • das Auskunftsverfahren vereinfachen,
  • die Aussagekraft der Auskunft durch die ausführlicheren Informationen erhöhen,
  • Anreizsysteme für betriebliche Prüfverfahren,
  • die Anforderungen an die Berichtspflicht konkretisieren sowie
  • Sanktionen bei Verletzung der Berichtspflicht.

Entgeltgleichheit ist mehr als nur "Entgelttransparenz"

Entgeltgleichheit ist ein anderes Wort für Gleichstellung in der Arbeitswelt - und um dies zu erreichen, braucht es mehr als ein Entgelttransparenzgesetz, sondern eine Gesamtstrategie. Dazu gehören:

  • Gute und faire Löhne, der Mindestlohn und verbindliche Tarifverträge. Deshalb ist es wichtig, dass im Pflegebereich höhere Löhne und verbindliche Tarifverträge kommen.
  • Es muss eine Berufswahl frei von Rollenklischees gefördert werden, weil mehr Frauen in den MINT-Berufen und mehr Männer in sozialen Berufen gebraucht werden.
  • Eine Aufwertung der sozialen Berufe, in denen 5,7 Millionen Beschäftigte tätig sind, rund 80 Prozent davon Frauen.
  • Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Fehlanreize für die Erwerbsbeteiligung abbauen.
  • Und: Das Bundesfamilienministerium schärft das Führungspositionen-Gesetz für die Privatwirtschaft. Damit werden die Weichen für Parität in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes gestellt.

Die Fair Pay Innovation Lab gGmbH hat am 10. Juli ein neues Online-Tool für die Unternehmen freigeschaltet. Das vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Tool bietet einen systematischen Überblick über bestehende betriebliche Prüfinstrumente und erleichtert den Unternehmen die Auswahl des "richtigen" Instruments.

Das Bundesfamilienministerium wird die Handlungsvorschläge auf einer Fachkonferenz im Herbst mit der Fachöffentlichkeit diskutieren.

Das Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz setzt sich für gleichwertige Lohnverhältnisse vor allem zwischen Männern und Frauen ein und bekämpft die fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen. Dafür sieht das Gesetz folgende Bausteine vor: einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit. Das Entgelttransparenzgesetz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.