Unter dem Motto "Männer als Betroffene häuslicher Gewalt - Perspektiven vorausdenken" hat am 25. und 26. September die Fachtagung der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) in Frankfurt am Main stattgefunden. Die Teilnehmenden diskutierten neue Erkenntnisse zur Gewaltbetroffenheit von Männern und zeigten Hilfsmöglichkeiten auf.
Nach dem aktuellem Lagebild des Bundeskriminalamtes sind 29,5 Prozent der Betroffenen von häuslicher Gewalt männlich. Im Bereich Partnerschaftsgewalt sind es laut der Statistik rund ein Fünftel (20,8 Prozent) der Betroffenen. Für von häuslicher Gewalt betroffene Männer - und gegebenenfalls deren Kinder - gibt es in Deutschland aktuell nur 12 Schutzeinrichtungen, die regional sehr unterschiedlich verteilt sind. Dass der Bedarf die Nachfrage weit übersteigt, zeigt auch die vom BFKM jährlich veröffentlichte Nutzungsstatistik der Männerschutzeinrichtungen.
Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Häusliche Gewalt, in all ihren Formen, erfordert mediale Aufmerksamkeit und politisches Handeln. Es ist unsere Pflicht, allen Betroffenen zu helfen. Dabei geht es ausdrücklich auch darum, männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt bedarfsgerecht zu unterstützen und Zufluchtsräume zu schaffen."
Neben neuen Erkenntnissen und Hilfsangeboten für Männer gab die Fachtagung einen aktuellen Einblick in die Dunkelfeldstudie LeSuBiA ("Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag"). Ziel der Befragung ist es, Gewaltvorkommnisse an Frauen und Männern in Deutschland zu untersuchen. Die Ergebnisse werden für das Jahr 2025 erwartet und sollen als Grundlage für Entscheidungen zum wirksamen Gewaltschutz von Frauen und Männern und deren Kindern dienen. Darüber hinaus richtete sich der Blick über den deutschen Tellerrand hinaus: Vertreterinnen und Vertreter aus Luxemburg und Finnland berichteten auf der Tagung über ihre Hilfesysteme.
Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Das Bundesgleichstellungsministerium arbeitet derzeit an einer bundesgesetzlichen Regelung, die das Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt absichern soll (kurz: Gewalthilfegesetz). Ziel ist es, dass jede von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Person mit ihren Kindern zeitnah und möglichst ohne bürokratische Hürden Schutz vor Gewalt und gute fachliche Beratung erhält. Dabei geht es ausdrücklich auch darum, männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt bedarfsgerecht zu unterstützen und Zufluchtsräume zu schaffen. Das Bundesgleichstellungsministerium plant, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf vorzulegen. Das Gesetz soll in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden.