Fahrten zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus machen die Verbrechen dieser Ideologie sicht- und erfahrbar. Zu diesen Orten gehören Gedenkstätten im In- und Ausland, wie zum Beispiel Auschwitz, Majdanek mit Sobibor und Belzec, Groß Rosen und Stutthof.
Das Bundesfamilienministerium fördert außerschulische unilaterale Gedenkstättenfahrten aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes. Zentralstelle für die Fahrten ist seit 2016 das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk Dortmund (IBB) . Aufgrund einer stetig steigenden Nachfrage im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017 hat das Bundesfamilienministerium beschlossen, die Fördermittel für das Jahr 2017 auf bis zu 500.000 Euro zu verdoppeln. Gefördert werden dabei sowohl Unterkunft und Verpflegung als auch die Reisekosten und die pädagogische Begleitung.
Gedenkstättenfahrten für 14 bis 26-Jährige
Das Programm fördert Träger der nicht schulischen Bildung und wendet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren. Eine zentrale Voraussetzung ist eine pädagogische Konzeption einschließlich einer intensiven Vor- und Nachbereitung der Gedenkstättenfahrt. Die Träger haben inhaltlich und pädagogisch eine breite Gestaltungsfreiheit und können die Interessen der Jugendlichen berücksichtigen. Gedenkstättenfahrten können auch in Kooperation mit schulischen Partnern stattfinden. Voraussetzung ist dafür unter anderem, dass der pädagogische Träger die Verantwortung hat und die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen freiwillig erfolgt.
Förderkriterien und Antragsformulare sind auf der Website des IBB Dortmund abrufbar.