Bundesjugendministerin Lisa Paus hat bei einer digitalen Auftaktveranstaltung am 27. Juni den Beteiligungsprozess für die Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Ziel ist, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Der Beteiligungsprozess soll in einer Gesetzesinitiative münden.
Bei der inklusiven Lösung geht es um rund 360.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die cirka 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung hingegen nicht. Sie sind stattdessen in der Eingliederungshilfe oder sogenannten "Behindertenhilfe" erfasst.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stellt Weichen
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode vereinbart, dass die gesetzliche Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in dieser Legislaturperiode erfolgen soll.
Der Beteiligungsprozess
Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen, Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe, Behinderten- und Gesundheitshilfe, aus Forschung und Wissenschaft sowie Praktikerinnen und Praktiker, die vor Ort in den Kommunen die inklusive Kinder- und Jugendhilfe umsetzen werden, nehmen an dem Beteiligungsprozess teil. In einem Stellvertretenden-Prozess werden auch diejenigen einbezogen, die es angeht.
In den vergangenen Jahren wurde oft und intensiv darüber diskutiert, wie Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden können.