Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Neben den neuen gesetzlichen Regelungen für die Wirtschaft enthält es auch neue Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes. So wurde unter anderem das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert.
Mit dem neuen Bundesgleichstellungsgesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen des Bundes endlich erreicht werden. Neben überarbeiteten Vorschriften zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege, wird es auch für den öffentlichen Dienst Zielvorgaben geben. So müssen sich zum Beispiel alle Behörden und Gerichte des Bundes zukünftig verpflichten, für die Führungsebenen konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festzulegen. Diese Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung sind in einem Gleichstellungsplan darzustellen und alle vier Jahre zu aktualisieren.
Das Gesetz zielt aber auch auf eine bessere Ansprache von Männern. Es möchte diese ermutigen, Vereinbarkeitsangebote stärker als bisher in Anspruch zu nehmen.
Außerdem werden die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Dies betrifft vor allem ihre Mitwirkung an der Erstellung, Umsetzung und Einhaltung des Gleichstellungsplans. Zur Entlastung einzelner Gleichstellungsbeauftragter mit großen Zuständigkeitsbereichen ist zukünftig zudem die Wahl von bis zu drei Stellvertreterinnen möglich. Schließlich sorgt ein jährlich zu veröffentlichender Gleichstellungsindex für mehr Transparenz in den obersten Bundesbehörden.
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag darüber hinaus alle viere Jahre einen Bericht über die Situation der Frauen und Männer in den Dienststellen des Bundes vor. Der Bericht wird erstmals 2017 in zusammengeführter Form mit dem nach dem Bundesgremienbesetzungsbericht zu erstellenden Bericht vorgelegt.