Gesetz zum besseren Schutz von Flüchtlingskindern

Manuela Schwesig spricht im Bundestag
Manuela Schwesig spricht im Bundestag zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge © Bildnachweis: Deutscher Bundestag

Bundestag und Bundesrat haben am 25. September den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beraten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Situation von jungen Flüchtlingen deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte zu stärken sowie eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu garantieren.

Bund und Länder sind sich einig, dass das Gesetz angesichts der aktuellen Entwicklungen dringlicher ist denn je. Es soll in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden und bereits am 1. November 2015 in Kraft treten. Die Länder haben bis zum 1. Januar 2016 eine Übergangszeit, um die Regelungen umzusetzen.

Besonderer Schutz für Kinder

"Kinder und Jugendliche, die alleine aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen und ihre Familien verlassen müssen, sind besonders schutzbedürftig. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Wir müssen angesichts der hohen Einreisezahlen schnell und wirkungsvoll handeln."

Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, wo sie eine angemessene Betreuung, eine angemessen Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten.

Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können beispielsweise eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen. Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch werden auch 16- und 17-Jährige in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt. Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung zur Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention um.

350 Millionen Euro für Länder und Kommunen 

Der Bund stellt den Ländern und Kommunen 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. "Unser Gesetz ist ein Gesetz der Solidarität zwischen den Ländern, Kommunen und Regionen in diesem Land", so Manuela Schwesig. "Vor allem aber mit der großen Hilfsbereitschaft der Menschen schaffen wir eine Kultur des Willkommens für Flüchtlinge in Deutschland. Dieses Engagement stärken wir mit unserem Bundesprogramm 'Willkommen bei Freunden'."

Willkommen bei Freunden 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt "Willkommen bei Freunden". Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, trägt ganz konkret dazu bei, die Lebenssituation von jungen Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern. Es wird nicht nur eine Willkommenskultur in Deutschland befördern, sondern es unterstützt auch die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, indem unter anderem folgende Angebote gemacht werden:

  • Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung
  • Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
  • Qualifizierungsangebote
  • Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote

Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, Initiativen und Ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.