Gesetz Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG)

Das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG) trat am 3. Dezember 2013 in Kraft (Regelungen zum Kostenbeitragsrecht sowie zu den Pflegefamilien). Die übrigen Regelungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft. Gemeinsam mit der Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung, die zum 4. Dezember 2013 in Kraft trat, führt das Gesetz zu einer Arbeitserleichterung für die Jugendämter und zu einem vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Zahlreiche Neuerungen

Unter anderem sehen das Gesetz und die entsprechende Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung folgende Neuerungen vor:

  • Entlastung der Geringverdiener bei der Heranziehung zu den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe
  • Gerechtere Verteilung der Kosten auf die Elternteile
  • Gleichbehandlung von Eltern von jungen Müttern und Eltern von jungen Vätern
  • Größere Entscheidungsspielräume für die Jugendämter bei der Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Stärkere Berücksichtigung stark schwankender Einkommen bei der Berechnung von Kostenbeiträgen
  • Vereinfachung des Verfahrens für die Jugendämter bei der Bestimmung und Erhebung der Kostenbeiträge
  • Verbesserung der Datenlage als wichtige Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Verlängerung der Befristung der Regelung zur Hilfe für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien.

Das KJVVG vom 29. August 2013 ist im Bundesgesetzblatt I S. 3464 veröffentlicht. Die Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2013 ist im Bundesgesetzblatt I S. 4040 veröffentlicht.