Am 22. September hat das Kabinett den Evaluationsbericht zum Gute-KiTa-Gesetz verabschiedet. Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Das Gute-KiTa-Gesetz ist das erste Bundesgesetz, das die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung fördert. Von 2019 bis 2022 wird in diesem Zusammenhang der Umsatzsteueranteil der Länder um rund 5,5 Milliarden Euro erhöht.
Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht betonte, wie wichtig das Gute-KiTa-Gesetz für die Qualität der frühkindlichen Bildung ist.
Christine Lambrecht: "Die Evaluationsergebnisse sind gute Nachrichten für Kinder und Familien. Unser Gute-KiTa-Gesetz schafft mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Das Gesetz ist ein voller Erfolg. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln verbessern die Länder zielgerichtet die Kindertagesbetreuung - zum Beispiel durch mehr qualifiziertes Personal und weniger Gebühren. In der nächsten Legislaturperiode muss das Engagement in der Kindertagesbetreuung unbedingt fortgesetzt werden. Denn kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte sind wichtig, um jedes Kind gut zu fördern. So schaffen wir gute Bildungschancen für alle Kinder."
Zwischenergebnisse zeigen erste positive Effekte
Die Zwischenergebnisse der zwei Evaluationsstudien bestätigen: Der eingeschlagene Weg des kooperativen Föderalismus ist eine innovative und erfolgreiche Lösung für dieses Gesetz. Die Umsetzung des Gesetzes durch die Bund-Länder-Verträge, den Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern, die Fortschrittsberichte sowie das Monitoring zum Gesetz haben sich bewährt.
In der bisherigen Umsetzung setzen die Länder einen klaren Schwerpunkt auf personalbezogene Handlungsfelder: Mehr als die Hälfte der Mittel des Gesetzes werden zur Stärkung des Personals eingesetzt. Die Evaluationsstudien bestätigen, dass die Handlungsfelder "Fachkraft-Kind-Schlüssel", "Gewinnung und Sicherung von Fachkräften" und "Stärkung der Leitung" für die Qualität in der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend wird empfohlen, diese Handlungsfelder zukünftig noch stärker zu priorisieren.
Die Studien machen zudem deutlich, dass die Länder die Maßnahmen 2019 weitgehend planmäßig umgesetzt und erste positive Effekte erzielt haben. So wurden unter anderem Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht, Kita-Leitungen gestärkt, die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert und Familien von Betreuungsgebühren befreit. Die Evaluation zeigt hier noch weitere Potenziale auf, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, beispielsweise mit einer verpflichtenden Einkommensstaffelung von Elternbeiträgen (§ 90 SGB VIII).
Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verbessern
Beide Zwischenberichte der Evaluationsstudien kommen außerdem zum Ergebnis, dass eine kontinuierliche Finanzierung notwendig ist, um langfristig die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung handelt, stellt aber auch fest, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Der Bund hat sich bereits 2019 mit dem Beschluss "Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission 'Gleichwertige Lebensverhältnisse'" dazu bekannt, seine Verantwortung für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen.
Der Evaluationsbericht der Bundesregierung
Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellen die pädquisStiftung, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd und die Universität Duisburg-Essen die Evaluationsstudie zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Forschungs- und Innovationsverbund an der Evangelischen Hochschule Freiburg e.V. und die Universität Bamberg evaluieren in einer weiteren Studie seine Wirkung.
Mit dem am 22. September verabschiedeten Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre gesetzliche Pflicht zur Evaluierung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Bericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung und den Zwischenberichten der beiden Evaluationsstudien.
Der zweite Evaluationsbericht ist für 2023 geplant.