In Zeiten der Corona-Pandemie haben Schwangere und Stillende, aber auch Arbeitgeber und die Ärzteschaft viele Fragen: Bestehen besondere Risiken für Schwangere und ihre ungeborenen Kinder? Welche Schutzmaßnahmen sollten Arbeitgeber ergreifen? Was gilt bei einem betrieblichen Beschäftigungsverbot?
Um diese und weitere Fragen zu beantworten, wurde beim Ausschuss für Mutterschutz ein Ad-Hoc-Arbeitskreis eingerichtet, der Informationen mit fachwissenschaftlichen und rechtlichen Bewertungen zusammengetragen und erarbeitet hat. Das Informationspapier kann auf der Website des Ausschusses abgerufen werden.
Ausschuss für den Mutterschutz
Werdende und stillende Mütter sind durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt. Die Umsetzung des Gesetzes wird durch den Ausschuss für Mutterschutz unterstützt. Dieser erarbeitet rechtsverbindliche und praxisgerechte Regeln, damit Arbeitgeber den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen können.
Das nun vorgelegte Informationspapier ist als Handreichung und Empfehlung gedacht. Es ist nicht rechtsverbindlich, soll aber zu einer möglichst bundeseinheitlichen Entscheidungsgrundlage beitragen.