Am 29. März fand im Bundesfamilienministerium die konstituierende Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung (IMA) statt. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, unter Federführung des Bundesfamilienministeriums ein Konzept für die Kindergrundsicherung zu erarbeiten. Die Bundesregierung startet damit die Neuausrichtung der Familienförderung.
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: "Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der offenen und verdeckten Armut holen. Je sicherer die finanzielle Situation von Familien ist, desto sorgenfreier können Kinder aufwachsen. Die Kindergrundsicherung soll möglichst ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihre Chancen grundlegend verbessern.
Für die Kindergrundsicherung wird ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt, die heute noch in unterschiedlichen Ministerien beheimatet sind. Das ist ein komplexes Vorhaben. Unter anderem müssen wir Schnittstellen zu anderen Leistungen wie dem neuen Bürgergeld oder dem BAföG so gestalten, dass die Leistungen gut ineinandergreifen. Mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung schaffen wir ein Instrument, das es uns ermöglicht, dieses ambitionierte Vorhaben gemeinsam in der Ampelkoalition umzusetzen. Mein Ministerium wird darüber hinaus die Verbände und die Zivilgesellschaft in einem begleitenden Austausch in die Entwicklung der Kindergrundsicherung einbeziehen."
Sechs Ministerien arbeiten zusammen
In der IMA wirken das Bundesfinanzministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundesarbeitsministerium, das Bundesbildungsministerium und das Bundesbauministerium unter Federführung des Bundesfamilienministeriums mit. Zum Auftakt der IMA traf sich Anne Spiegel mit Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Justizministerium, Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kornelia Haugg, Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium und Cansel Kiziltepe, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesbauministerium. Dabei lag der Fokus auf dem hohen Stellenwert der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Gemeinsam haben die Vertreterinnen und Vertreter dabei eine Auftakterklärung erarbeitet.
Familienpolitische Leistungen bündeln
Für die Kindergrundsicherung soll die finanzielle Unterstützung für Kinder neugestaltet werden. In der Kindergrundsicherung sollen folgende Leistungen gebündelt werden:
- das Kindergeld für alle Familien,
- Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für Kinder,
- Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie
- der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen.
Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Geplant ist, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe bis Ende 2023 in fünf thematischen Arbeitsgruppen ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Auf dem Weg dorthin sind Beteiligungen von Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen sowie der Austausch mit ihnen geplant.