Internetseiten mit Kinderpornografie sollen gesperrt werden

Die Bundesregierung will Kinderpornografie im Internet massiv bekämpfen. Die Zugangsanbieter sollen gesetzlich verpflichtet werden, Websites mit kinderpornografischen Inhalten für die Internetnutzer zu sperren.

Einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung und den Abruf von Kinderpornografie im Internet zu erschweren, bietet das Access Blocking - die technische Sperrung von Internetseiten. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kündigte an, die Internet-Provider zukünftig gesetzlich darauf verpflichten zu wollen, kinderpornografische Websites zu sperren. Listen mit diesen Websites sollen vom Bundeskriminalamt erstellt werden.

Access-Sperrungen sind besonders wirksam, weil sie beim inländischen Provider den Zugriff auf bekannte Websites mit Kinderpornografie blockieren - ganz gleich, von wo aus die Inhalte angeboten werden. Sie sind wichtiger Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Die Sperrungen sollen die Täterermittlung und Schließung von kinderpornografischen Websites nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Dritter Weltkongress in Rio de Janeiro beschäftigt sich auch mit dem Thema

Die Bundesregierung will Access-Sperrungen auch international durchsetzen. Die erste Gelegenheit zur Diskussion bietet der Dritte Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden, der in der kommenden Woche in Rio de Janeiro (Brasilien) stattfindet.

Vom 25. bis 28. November werden die bis zu 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ca. 130 Ländern - darunter Expertinnen und Experten von Regierungen, NGOs, aus Wissenschaft und Praxis - darüber beraten, wie Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt werden können.

Staatssekretär Gerd Hoofe leitet deutsche Regierungsdelegation

Die Leitung der deutschen Regierungsdelegation liegt bei Gerd Hoofe, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Bundesregierung wird über die erreichten Ergebnisse seit dem Zweiten Weltkongress 2001 in Yokohama berichten. Ein umfassender Bericht zum Umsetzungsstand des "Aktionsplanes der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" liegt dazu bereits vor.

Die Regierungsdelegation wird sich während des Kongresses zudem intensiv mit der Bekämpfung des Kinderhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung beschäftigen. Weiter stehen auf der Agenda

  • der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen, 
  • die Identifizierung von Opfern sexueller Gewalt und Ausbeutung,
  • die Begleitung betroffener Kinder und Jugendlicher und deren Eltern und Erziehungspersonen sowie 
  • die Entwicklung von Maßnahmen zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Erziehungspersonen über die Gefahren im Umgang mit den neuen Medienformen (Internet, Handys, Chats).