Jubiläum für Schwangeren- und Familienhilfenänderungsgesetz

Eine Schwangere und eine Mann, der seine Hand auf ihren Bauch gelegt hat
Schwangere in Notlagen unterstützen © iStock

Die gesetzliche Regelung einer historischen Debatte feiert Jubiläum: Das Schwangeren- und Familienhilfenänderungsgesetzes ist am 1. Oktober 20 Jahre alt geworden. Ein guter Anlass, um Bilanz zu ziehen: In Deutschland ist insgesamt eine positive Entwicklung für schwangere Frauen zu verzeichnen, die Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche sinken.

"Zum 20. Jahrestag des Schwangeren- und Familienhilfenänderungsgesetzes möchte ich mich bei allen Schwangerschaftsberatungsstellen für die großartige Arbeit bedanken. Sie vermitteln Hilfesuchenden das Gefühl, nicht alleine zu sein und sich jederzeit Hilfe suchen zu können", sagte Manuela Schwesig anlässlich des Jubiläums.

Dichtes Netz von Schwangerschaftsberatungen

Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz hat eine lang geführte Debatte befriedet. Die positiven Wirkungen der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz in Deutschland sind unverkennbar: Die gesetzliche Verpflichtung zur Schwangerschaftsberatung hat zu einem umfangreichen Angebot an Beratungsstellen für Frauen geführt. Es gibt in Deutschland mittlerweile ein dichtes Netz von Schwangerschaftsberatungen unterschiedlichster Träger, das für alle Bürgerinnen und Bürger Unterstützung im Hinblick auf verschiedene Themen, beispielsweise zur Sexualaufklärung, bietet und mit großem Einsatz und Fachwissen Frauen und Männern zur Seite steht. Der Erfolg der Regelung zeigt sich auch in den aktuellen Statistiken: Seit 2001 lässt sich ein konstanter Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche feststellen. Dies ist besonders bemerkenswert in Anbetracht der gleichzeitig zunehmenden Zahl an Schwangerschaften.

Geschichte des Schwangeren- und Familienhilfenänderungsgesetzes

Am 1. Oktober 1995 war das Schwangeren- und Familienhilfenänderungsgesetz in Kraft getreten – mit einem langen Vorlauf: Die gesetzliche Regelung von Abtreibungen war seit dem späten 19. Jahrhundert, als Frauen erstmals ihr Recht auf Gesundheit, Leben und Selbstbestimmung einforderten, ein immer wieder stark diskutiertes Thema.

Zwar verklang die Debatte fast vollständig während der nationalsozialistischen Herrschaft und dem Zweiten Weltkrieg, weil Schwangerschaftsabbrüche unter Androhung von Todesstrafe verboten waren, doch ab den 1960er Jahren ging mit dem Wiedererstarken der Frauenbewegung ein internationaler Trend zur Liberalisierung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch einher. Die Forderungen nach sexueller Selbstbestimmung, zu der auch die Entscheidung gehörte, über Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch selbst zu entscheiden, nach Selbstverwirklichung und Autonomie, wurde in den 1970er Jahren zunehmend auch von einer breiten Öffentlichkeit unterstützt.