Am 10. November hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie auch alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform betreut werden, finanziell entlastet werden.
Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Junge Menschen, die nicht zu Hause aufwachsen können, brauchen unsere bestmögliche Unterstützung auf ihrem Weg in ein selbständiges Leben. Deswegen möchte ich sie finanziell entlasten, wenn sie einer Ausbildung oder zum Beispiel einem Schülerjob nachgehen. Und auch Alleinerziehende, die bei ihrem Leben mit Kind betreut werden, soll ihr Weg in eine eigenverantwortliche Zukunft erleichtert werden."
Einstieg in selbstbestimmte Zukunft erleichtern
Bisher müssen junge Menschen und alleinerziehende Väter oder Mütter, die in einer betreuten Einrichtung leben, bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Mit dem neuen Gesetz sollen sie sich in Zukunft nicht mehr aus ihrem Einkommen an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfeleistung beteiligen müssen. Dies soll ihnen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft erleichtern. Und sie außerdem motivieren, eine Ausbildung oder eine andere berufliche Tätigkeit zu beginnen, mit der sie sich eigenständig eine finanzielle Grundlage für die eigene Zukunft aufbauen können. Neben den alleinerziehenden Müttern, Vätern und jungen Menschen werden auch ihre Ehegatten und Lebenspartner von der Kostenbeitragspflicht befreit. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.