Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2024 den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen.
Lisa Paus: "Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau. Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen. Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen - auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird. Dafür legt unsere Gesetzesänderung nun den Grundstein."
Verschiedene Formen der Belästigungen von Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden verboten. Hierzu wird begleitend ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen geahndet werden können. Neben dem Schutz der Schwangeren soll auch das Personal von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Beeinträchtigungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit geschützt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehindert Zugang zu Einrichtungen erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mit dem Gesetzesentwurf wird dem Wunsch der Länder nach einer bundeseinheitlichen Regelung im Umgang mit der so genannten Gehsteigbelästigung entsprochen. Die Länder sollen einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen erhalten, um angemessen auf Belästigungen reagieren zu können.
Um einen besseren Überblick über die regionale Versorgungssituation zu erhalten, sieht die Gesetzesänderung außerdem vor, die Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Landesebene zu ergänzen.