Mit einer Abschlusskonferenz ist am 19. Dezember der breit angelegte Beteiligungsprozess "Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!" zu Ende gegangen. Mehr als 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen diskutierten und bilanzierten auf der Konferenz die Ergebnisse des Prozesses. Bundesjugendministerin Lisa Paus hatte den Prozess im Juni 2022 gestartet.
Inklusive Lösung muss Lebenswirklichkeit abbilden
Im Beteiligungsprozess wurden zentrale Grundlagen für die gesetzliche Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet. Alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Darüber hinaus haben Expertinnen und Experten in eigener Sache in einem Selbstvertretungsprozess die Perspektiven ihrer Lebenswirklichkeit eingebracht.
Es geht dabei um rund 360.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung. Bislang sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung im Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die rund 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung werden derzeit nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht, sondern durch die Eingliederungshilfe oder die sogenannten "Behindertenhilfe" abgesichert.
Diese Trennung nach der Art der Behinderung wird der Lebensphase Kindheit und Jugend nicht gerecht. Die Entwicklungsdynamik macht eine trennscharfe Unterscheidung der Bedarfslagen unmöglich. Die Folge sind Definitions- und Abgrenzungsprobleme, die zu Zuständigkeitskonflikten und einem hohen bürokratischen Aufwand bis zur Leistungserbringung führen. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe überwindet diese Schwierigkeiten.
Lisa Paus: "Wichtig sind mir echte Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Es geht darum die unterschiedlichen Interessen klug abzuwägen und die Stellschrauben so zu justieren, dass am Ende ein stimmiges Gesamtkonzept für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe steht - mit Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien, ohne die Beteiligten zu überfordern."
Die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sollen in dieser Legislaturperiode verabschiedet und der Umsetzungsprozess in der Praxis bis zum 1. Januar 2028 abgeschlossen werden.