Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen ableisten, können rückwirkend zum 1. Januar 2009 Anspruch auf Kindergeld haben. Durch die Änderungen des Einkommensteuergesetzes und des Kindergeldgesetzes können Kinder, die einen Freiwilligendienst aller Generationen ableisten, beim Kindergeld unter denselben Voraussetzungen berücksichtigt werden, wie wenn sie beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen.
Die ab 1. August 2009 geltenden Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Kindergeldgesetz haben die finanziellen Rahmenbedingungen für den Freiwilligendienst aller Generationen deutlich verbessert und an die der anderen ausdrücklich im Gesetz geregelten Freiwilligendienste angeglichen. Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass sich die Bereitschaft junger Menschen zum Engagement in diesem vergleichsweise neuen attraktiven Angebot nicht negativ im Familienbudget auswirkt.
Neben dem Einsatz für den Freiwilligendienst müssen die Kinder allerdings auch die übrigen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllen. So darf ihr Einkommen zum Beispiel die Grenze von 7.680 Euro im Jahr 2009 nicht überschreiten.