KinderzuschlagPlus kann rückwirkend geleistet werden

Logo des KinderzuschlagPlus
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Der für den 1. Januar 2011 geplante KinderzuschlagPlus hat am 17. Dezember noch keine Zustimmung durch den Bundesrat erhalten. "Wenn der Bundesrat heute der geplanten HartzIV-Reform zugestimmt hätte, dann könnten im nächsten Jahr auch die Änderungen beim Kinderzuschlag in Kraft treten. Leider hat das nicht mehr geklappt. Eine gute Nachricht habe ich schon jetzt für die Familien: Sobald das Gesetz steht, kann der KinderzuschlagPlus auch rückwirkend geleistet werden", erklärte Kristina Schröder.

Die Bundesfamilienministerin hat sich dafür stark gemacht, dass auch Kinder von Geringverdienern ebenso wie Kinder im Bezug von Grundsicherungsleistungen ("Hartz IV") die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen nutzen können.

"Ich kämpfe aber weiter für den KinderzuschlagPlus, damit auch Kinder aus ärmeren Familien künftig an Kita- und Klassenfahrten teilnehmen können, ihr persönlicher Schulbedarf gedeckt ist und sie jeden Tag ein warmes Mittagessen bekommen", sagte Ministerin Kristina Schröder.

Eltern mit geringem oder ohne Einkommen stoßen häufig an finanzielle Grenzen bei der Förderung ihrer Kinder. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll Eltern künftig dabei unterstützen. Teil des Pakets ist der weiterentwickelte KinderzuschlagPlus.

Der KinderzuschlagPlus soll folgende Leistungen enthalten:

  • Eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • persönlicher Schulbedarf (insgesamt 100 Euro jährlich),
  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (25 Euro monatlich),
  • Mittagsverpflegung in Verantwortung der Schule, in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen (bis 26 Euro monatlich),
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (10 Euro monatlich),
  • Lernförderungen und
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten.

Vorgesehen ist, dass die mehrtägigen Klassen- und Kitafahrten sowie auch die individuelle Lernförderung über die Grundsicherungsstellen (beim Jobcenter) beantragt werden können. Anträge für den KinderzuschlagPlus können bei den Familienkassen eingereicht werden.

Der Kinderzuschlag ist schon heute eine wichtige Familienleistung des Bundes. Er hilft gezielt Familien mit niedrigen Einkommen, macht sie unabhängig von Leistungen der Grundsicherung und bekämpft Kinderarmut.