Das Bundesfrauenministerium möchte im Sinne des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz) verhindern, dass Frauen, die über dieser Altersgrenze liegen, ihr Verhütungsverhalten verändern, wenn ihnen die Kosten für diese Verhütungsmittel zu teuer sind. Denn dies kann - obwohl den Frauen Verhütung wichtig ist - zu ungewollten Schwangerschaften führen.
Kostenübernahme, Information und Beratung
An den sieben Standorten Halle (Saale), Lübeck, Recklinghausen, Ludwigsfelde, Saarbrücken, Wilhelmshaven und Erfurt (Altern) ermöglicht das Modellprojekt einen niedrigschwelligen Zugang zu verschreibungspflichtigen, sicheren und gut verträglichen Empfängnisverhütungsmitteln für bedürftige Frauen.
So sollen ungewollte Schwangerschaften verhindert und zugleich das Menschenrecht auf Familienplanung besser verwirklicht werden. Bei dem Angebot zur Kostenübernahme innerhalb des Projekts ist vor allem wichtig, dass diese mit guter Information und Beratung zum Thema Verhütung verbunden ist. Zudem sollen valide Daten innerhalb zum Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln gewonnen werden, die einer möglichen bundesweiten Lösung den Weg ebnen könnten.
Eine Kostenübernahme innerhalb des Projekts erhalten jene Frauen, die ab dem 20. Geburtstag laufend Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, BAföG, Berufsausbildungshilfen BAB, WohngeldG oder Asylberwerberleistungsgesetz beziehen sowie Frauen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt.