Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen einen Stufenplan vorlegen und fordert eine flexible Quote: "Chancengerechtigkeit erfordert intelligente und marktwirtschaftliche Lösungen, die den Ursachen schlechterer Aufstiegschancen von Frauen gerecht werden. Kern meines Plans ist deshalb eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung für Unternehmen."
Flexible Quote für mehr Chancengleichheit
Die Flexi-Quote wird wirksam, wenn sich bundesweit zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2013 der durchschnittliche Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten nicht verdreifacht hat. Unternehmen werden dann dazu verpflichtet, sich selbst eine Quote zu geben und diese auch zu veröffentlichen. Daraus wird unter anderem klar ersichtlich werden, welches Unternehmen ambitioniert ist und auf einen hohen Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführungen Wert legt. Auf diese Weise werde der Wettbewerb zwischen den Unternehmen befeuert und die öffentliche Diskussion über faire Chancen angestoßen, so die Familienministerin.
Die Flexi-Quote wird für Unternehmen ab einer gewissen Größe gelten. Diese verpflichten sich gesetzlich sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine selbstbestimmte Frauenquote festzulegen. Die flexible Quote entfällt jedoch für jene Unternehmen, die für Aufsichtsrat und Vorstand eine Quote von 30 Prozent erreicht haben. Bei ihnen kann davon ausgegangen werden, dass Frauen die Unternehmenskultur prägen und Strukturen verändern können.