Die meisten Eltern mit minderjährigen Kindern sind mit ihrer Lebenssituation im Wesentlichen zufrieden. Etwa drei Viertel erleben einen festen Familienzusammenhalt und ein meist gutes Einvernehmen zwischen Kindern und Eltern. Auch mit der Qualität der Kinderbetreuung sind fast alle Eltern in Deutschland zufrieden. Das sind zentrale Ergebnisse der sogenannten Akzeptanzanalyse II, die das Institut für Demoskopie Allensbach erarbeitet hat und die am 28. März veröffentlicht wurde. Die Studie ist Teil der breit angelegten Gesamtevaluation zentraler ehe- und familienbezogener Leistungen im Auftrag des Bundesfamilien- und des Finanzministeriums.
Bereits im Februar waren Erkenntnisse über Kenntnis, Nutzung und Bewertung wichtiger staatlicher Leistungen durch Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht worden, an die nun die Akzeptanzanalyse II anschließt. Unter dem Titel "Nutzung und Bewertung staatlicher Leistungen für die Betreuung und Förderung von Kindern sowie für die Altersvorsorge von Familien" liegen nun tiefergehende Erkenntnisse über Wahrnehmungen und Nutzungsmuster von Kinderbetreuungs- und Förderangeboten von Eltern sowie über Altersvorsorgestrategien von Familien in Deutschland vor.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder verwies anlässlich der Veröffentlichung der Studie erneut auf das Thema Wiedereinstieg nach der Elternzeit: "Die Zahlen belegen: Wir brauchen einen Rechtsanspruch für die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit. Eine Reduzierung der Arbeitszeit aus familiären Gründen darf keine Einbahnstraße bleiben."
Kinderbetreuung akzeptiert
Die Ergebnisse zeigen: Eltern sehen die Vorteile der Kinderbetreuungvor allem darin, Familie und Beruf besser miteinander verbinden zu können. Gleichzeitig schätzen sie, dass ihre Kinder den Umgang mit anderen Kindern erlernen, Freunde finden und Anregungen für ihre Entwicklung bekommen.
Die meisten Kinderbetreuungseinrichtungen erfüllen die großen Erwartungen: Rund 90 Prozent der Mütter und Väter sind mit der Qualität der Betreuung ihrer Kinder zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Grundsätzliche Vorbehalte gegenüber Betreuungseinrichtungen haben nur wenige Eltern; das gilt auch für jene, deren Kinder die Einrichtungen nicht nutzen.
Betreuungsangebote werden häufig dann in Anspruch genommen, wenn die Mütter berufstätig sein wollen. Die Nichtberufstätigkeit von Müttern ergibt sich dagegen nur zum kleineren Teil aus Defiziten des Betreuungsangebots: Die meisten nichtberufstätigen Mütter kleinerer Kinder wollen bewusst mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen oder meinen, es sei noch zu klein für die Betreuung in einer Einrichtung oder durch eine Tagesmutter.
Auch unabhängig von der Betreuung ist die außerfamiliäre Förderung ihrer Kinderein wichtiges Anliegen der Mütter und Väter. Neun von zehn größeren Kindern zwischen sechs und 15 Jahren nutzen wenigstens ein besonderes Förderangebot, insbesondere Sport innerhalb und außerhalb von Vereinen und Musikunterricht zusätzlich zur Schule.
Gemeinsame Alterssicherung bei Verheirateten
Bei der Alterssicherung verfolgen die meisten Ehepaare mit Kindern eine gemeinsame Strategie. Dabei verlassen sich die Frauen häufig auf die erwarteten Altersbezüge ihres Mannes und erwerben sowohl in der gesetzlichen Rente wie auch bei der privaten Zusatzabsicherung weniger Anwartschaften als die Männer. Obgleich die Mehrheit der Bevölkerung der Ansicht ist, dass man heute privat für das Alter vorsorgen müsse, besteht vor allem bei Geringverdienern ein Konflikt zwischen den aktuellen Ausgaben zur Förderung der Kinder und den Ausgaben für die spätere Altersvorsorge. Dieser wird meist zugunsten der Kinder entschieden. Im Durchschnitt erwarten Eltern jedoch eher ein finanziell sorgloses Alter als Kinderlose.
Rund die Hälfte der Bevölkerung hält die staatliche Förderung von Familien und Ehepaaren bei der Alterssicherung für noch nicht ausreichend. Konkrete familienbezogene Leistungen in der Alterssicherung werden jedoch überwiegend positiv bewertet: 80 Prozent der Bevölkerung befürworten die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rente.
Über die Gesamtevaluation
Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen im Herbst 2009 die bereits im Jahr 2008 beschlossene Gesamtevaluation von zentralen ehe- und familienbezogenen Leistungen begonnen. Die Gesamtevaluation ist Teil des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien und als vierjähriges Forschungsprogramm angelegt. Sie wird in diesem Jahr abgeschlossen.