Zehnter Familienbericht Lisa Paus beruft die Mitglieder der Sachverständigenkommission

Gruppenfoto Lisa Paus mit der Sachverständigenkommission
Für den Zehnten Familienbericht hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus die Sachverständigenkommission berufen © BMFSFJ

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 11. Januar in Berlin die Sachverständigenkommission berufen, die beauftragt ist, den Zehnten Familienbericht zu erstellen und die Kommission zu ihrer konstituierenden Sitzung begrüßt. Der Kommission gehören Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen an. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen.

Unter dem Titel "Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen" soll der Zehnte Familienbericht die vielfältigen Lebenslagen von Familien skizzieren und Empfehlungen für die Familienpolitik geben.

Lisa Paus: "Familie ist heute mehr als Mutter, Vater, Kinder. Familien können und dürfen so unterschiedlich leben, wie sie sich gefunden haben. Bei Familie geht es darum, dass Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Mit dem Zehnten Familienbericht richten wir einen besonderen Blick auf Allein- und Getrennterziehende. Die Sachverständigenkommission wird genau darauf schauen, wo allein- und getrennterziehende Familien stehen und was sie brauchen."

Schwerpunkte des Zehnten Familienberichts

Nachdem der Neunte Familienbericht die Situation von Familien in Deutschland allgemein beleuchtet hat, werden nun die besonderen Lebenslagen und Bedarfe allein- und getrennterziehender Familien in den Mittelpunkt gestellt. Der Bericht soll aufzeigen, welche Faktoren sich vor, während und nach der Trennung von Eltern positiv oder negativ auf verschiedene Bereiche auswirken. Dazu gehören Wohlbefinden, Gesundheit, Erwerbsbeteiligung oder soziale Sicherung. Außerdem sollen Empfehlungen erarbeitet werden, um im Interesse der Trennungsfamilien bestehende politische Instrumente weiterzuentwickeln sowie neue zu entwickeln. Dabei sollen sich die Sachverständigen an folgenden Handlungsfeldern orientieren: 

  1. Arbeitsmarkt und Qualifikation
  2. Finanzielle Situation und soziale Sicherung (inklusive Wohnen) 
  3. Zeit und soziale Infrastruktur 
  4. Gesundheitsvorsorge, Resilienz und Vulnerabilität

Der Sachverständigenkommission für den Zehnten Familienbericht gehören folgende Professorinnen und Professoren an: 

  • Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Soziologie, Hertie School
  • Prof. Dr. Miriam Beblo, Volkswirtschaftslehre, insbesondere Arbeitsmarkt, Migration, Gender, Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Kirsten Scheiwe, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Universität Hildesheim (emeritiert)
  • Prof. Dr. Mathias Berg, Soziale Arbeit und Beratung, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
  • Prof. Dr. Raimund Geene, Professur für Gesundheitsförderung und Prävention, Berlin School of Public Health
  • Prof. Dr. Pia Schober, Institut für Soziologie mit Schwerpunkt Mikrosoziologie, Eberhard Karls Universität Tübingen  
  • Prof. Dr. Holger Stichnoth, Leiter der Forschungsgruppe "Ungleichheit und Verteilungspolitik" am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung

Das Familienleben in Deutschland ist vielfältig

In Deutschland lebten im Jahr 2021 knapp 1,5 Millionen Alleinerziehende in einem Haushalt mit minderjährigen Kindern. Das entspricht 18 Prozent aller Familien mit minderjährigen Kindern. 2,1 Millionen und damit 16 Prozent der minderjährigen Kinder lebten in alleinerziehenden Familien.

Familie und Familienleben sind sehr vielfältig. Das gilt auch für die Gruppe der getrenntlebenden Familien, den Allein- und Getrennterziehenden. Um passgenaue Unterstützung leisten und gerechte Zugangschancen in unserer Gesellschaft schaffen zu können, muss Familienpolitik die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe gut kennen.

Der Familienbericht wird eine weitere Grundlage dafür schaffen und soll Mitte 2024 vorgelegt werden. Die Bundesregierung verfasst im Anschluss eine Stellungnahme und leitet den Gesamtbericht dem Deutschen Bundestag zu.