Am 22. November hat die Europäische Union (EU) eine Führungspositionen-Richtlinie verabschiedet, die noch im Jahr 2022 in Kraft tritt. Sie enthält klare Vorgaben für den Frauenanteil in privaten Unternehmen: 40 Prozent der Mitglieder in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen in der EU müssen bis Ende 2026 weiblich sein.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Die EU-Führungspositionen-Richtlinie kommt. Sie ist ein Meilenstein für die Gleichstellung in Europa. Wir bekommen nun einheitliche Regelungen in allen europäischen Mitgliedstaaten, damit es mehr Frauen in die Führungsetagen der Unternehmen schaffen. Die Erfahrungen in Deutschland zeigen: Feste gesetzliche Quoten wirken. Diese Richtlinie ist ein großer Schritt für Chancengleichheit als gemeinsamen europäischen Wert."
In Deutschland gelten bereits umfangreiche Maßnahmen
Nach dem Inkrafttreten der EU-Führungspositionen-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten der EU zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen nationalen Maßnahmen zu erlassen.
Ausnahmen sieht die Richtlinie nur für Länder vor, die bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt und eine Frauen-Quote eingeführt haben. In Deutschland gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) schon umfangreiche Maßnahmen, die ein Umdenken in den Unternehmen erwirken konnten. Nun bewegt sich auch etwas auf europäischer Ebene.
Gleichberechtigt am Leben teilhaben
Frauen sind in den Führungsetagen privater Unternehmen in Europa nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Die EU-Führungspositionen-Richtlinie wird Frauen den Weg in die Führungsetagen börsennotierter Unternehmen in Europa ebnen.
Die Bundesregierung hatte am 17. Februar beschlossen, der Richtlinie zuzustimmen, die von Frankreich überarbeitet wurde. Damit beendete Deutschland eine zehnjährige Blockade auf EU-Ebene.