Gamescom 2023 Lisa Paus tauscht sich zu aktuellen Gaming-Trends aus

Lisa Paus im Gespräch auf der Gamescom
Lisa Paus tauscht sich zu aktuellen Gaming-Trends auf der Gamescom aus © Photothek/Leon Kuegeler

Am 24. August hat Bundesjugendministerin Lisa Paus die Gamescom in Köln besucht. Bei ihrem Rundgang über die Messe sprach sie mit Vertreterinnen und Vertretern der Branche über die aktuellen Trends und Entwicklungen. Außerdem tauschte sie sich über die Risiken von Computer- und Videospielen sowie die Umsetzung des Jugendmedienschutzes aus. In einem Panel diskutierte Lisa Paus mit Vertreterinnen und Vertretern der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und von Microsoft sowie einer Jugendredakteurin des Spieleratgebers NRW die Umsetzung des Jugendmedienschutzes und betonte, dass auch die Games-Branche beim Kinder- und Jugendmedienschutz Verantwortung trägt.

Lisa Paus: "Computer- und Videospiele begeistern Menschen weltweit. Auf Kinder und Jugendliche üben Games eine besondere Faszination aus - sie sind fester Bestandteil ihrer Lebenswelt. Allerdings lauern dort auch Risiken wie Cybermobbing, Cybergrooming oder Kostenfallen. Junge Menschen haben ein Recht auf Spiel, Unterhaltung und Teilhabe in der digitalen Welt. Damit sie diese Rechte wahrnehmen können, möchte ich, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung für den Jugendmedienschutz nachkommen - auch die Games-Branche. Die neuen Alterskennzeichen für digitale Spiele sind ein guter Schritt in die richtige Richtung."

Gutes Aufwachsen mit Medien

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes, die im Mai 2021 in Kraft getreten ist, gelten neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Relevante Internetdienste sind verpflichtet, wirksame Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Die Regelungen zur Alterskennzeichnung von digitalen Spielen wurden zum 1. Januar 2023 von der zuständigen USK modernisiert und bieten nun eine verlässliche Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst.

So werden nun erstmals Interaktionsrisiken wie insbesondere Cybergrooming, Cybermobbing und Kostenfallen bei der Alterskennzeichnung berücksichtigt und sind über so genannte Deskriptoren auszuweisen. In erheblichen Fällen können solche Interaktionsrisiken auch zu einer höheren Alterseinstufung führen.

Kinder- und Jugendmedienschutz 

Die wesentlichen Ziele des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" sind: 

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen. Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen. Und die Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen.

 Das Gesetz sorgt dafür, dass Filme oder Spiele verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen erhalten - ob online oder im Einzelhandel. Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente müssen durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung tritt, transparent gemacht werden. Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollen auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.